Einführung der Personenkennziffer

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Der Bundesrat beschloss heute die Einführung einer Personenkennziffer für jeden Bürger in Deutschland. Egal ob Baby oder – sagen wir – fast Leiche soll über eine Nummer eindeutig zugeordnet werden.

Wenn es ums Steuern zahlen geht, könnte man die Einführung einer zentralen Nummer noch verstehen und nachvollziehen. Aber, auch wenn die Personenkennziffern beim Finanzamt gespeichert und verwaltet werden, würden diese Nummern im Alttag für alle weiteren Bereiche des Lebens einziehen und verwendet werden.

Die Befürchtung eines Einstiegs in die Totalerfassung der Bevölkerung ist damit gegeben. Private Kommunikationspartner der Finanzbehörden wie Arbeitgeber oder Auftraggeber der Steuerpflichtigen etwa, könnten die Personenkennziffer zur eindeutigen Zuordnung von Daten für Steuerungsvorgängen – wegen Krankheiten des Arbeitnehmers oder ähnliches – verwenden. Am Ende ist der Datenschutz und der Schutz aller Menschen überflüssig geworden und keiner hat es bemerkt.



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