Facebook kann teuer werden: Abmahnung wegen Vorschau-Bilder

Internet, MedienKommentieren

Nutzer von Facebook droht eine neue Abmahnwelle, die sich findige Anwälte zu nutzen machen könnten. Eine Abmahnung wegen eines Miniaturbildes und Vorschau-Bild auf einer Facebook-Pinnwand sorgt im deutschsprachigen Netz für Aufregung.

Facebook: Abmahnung wegen Vorschau-Bilder

Jeder, der Facebook nutzt, kennt die kinderleichte Möglichkeit per Link einen guten Artikel im Internet mit seiner Pinnwand auf Facebook zu teilen. Das Verlinken über Facebook findet täglich millionenfach im deutschen Internet statt und ist “stat of the art”. Mit dieser Verteil-Funktion von Facebook wird automatisch ein kleines Vorschau-Bild (Miniaturbild) erzeugt, welches Facebook automatisch speichert und mit dem Pinnwand-Eintrag automatisch verknüpft.

Ein solches Vorschau-Bild (Miniaturbild) ist Grund einer Abmahnung. Laut heise.de fordert eine angebliche Fotografin als Urheberrechtsinhaberin die sofortige Entfernung des Bildes. Gleichzeitig eine Abgabe einer Unterlassungserklärung und Schadensersatz i.H.v. 1200 Euro und Rechtsanwaltsgebühren von 546 Euro.

Abmahnung wegen Vorschau-Bilder

Mit einem kleinen Hacken an “Kein Miniaturbild” verzichtet man beim Verlinken und Posten bei Facebook auf ein Vorschau-Bild.

Auch wenn die Höhe des Schadens strittig sein könnte, ist die Symbolkraft dieser Abmahnung erheblich! Mehrere Anwälte des Medienrechts sind sich einig, dass die Abmahnung in der Sache rechtens sein kann, und sogar ist. Anwälte empfehlen bei Seiten ohne eingebauten Facebook-Button entweder auf die Verlinkung zu verzichten oder die Verlinkung, ohne Vorschaubild (Miniaturbild) zu veröffentlichen.



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