G8: Zoll soll künftig nach illegalen Downloads suchen

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Beim nächsten G8-Gipfel wollen die Minister der acht führenden Industrie-Staaten ein Abkommen beschließen, was dem Zoll ermöglichen soll, iPods, MP3-Player und Laptops nach illegalen Downloads zu durchsuchen.

Wer aus den USA nach Hause reist, dem kann es am Flughafen passieren, dass er seine Koffer beim Zoll öffnen muss und den Inhalt vorzeigen. Wer eine Shoppingtour in den USA macht, der sollte nach der Landung besser direkt zum Zoll gehen und seine gekaufte Ware versteuern. Besonders im Hinblick, dass der Zoll künftig alle Reisende aus den USA kontrollieren wird, so ein Zöllner am Kölner Flughafen.

Bisher konnten die Zollbeamten am Flughafen i.d.R. nur materielle Gegenstände begutachten. Wenn es nach Berichten der englischen Presse gehen soll, dann wollen die Mitglieder der G8-Staaren beim nächsten Gipfel beschließen, dass der Zoll Mediengeräte, wie iPods, MP3-Player, Speichersticks und Laptops nach illegalen Downloads, durchsuchen dürfen. In den USA soll diese Praxis schon Gesetz sein. Nun wollen weitere Länder nachziehen.

Frage bleibt weiter, was ist ein illegaler Download, wenn die MP3-Musik eines Reisenden ein Radiomitschnitt ist? Kann ein Zollbeamter dies kontrollieren und nachvollziehen?

Abgesehen davon, darf der deutsche Zoll jedes Paket, was aus dem Ausland kommt, öffnen und kontrollieren. Dazu zählen auch Datenträger, wie CD und DVD. Wer sich Hardcore-Pornos im Ausland per Internet bestellt, sollte sich nicht wundern, wenn er strafrechtliche Probleme bekommt in Deutschland.

Viel Spaß demnächst am Flughafen…



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Kommentare:

  1. caschy sagt:

    Ein weiterer Grund TrueCrypt zu nutzen.

  2. Ben sagt:

    > Wer sich Hardcore-Pornos im Ausland per Internet
    > bestellt, sollte sich nicht wundern, wenn er
    > strafrechtliche Probleme bekommt in Deutschland.

    Also lieber gleich Downloaden. LOL! 😉

  3. Jörn sagt:

    Wieso sollte jemand strafrechtliche Probleme bekommen, wenn er einen US-Porno legal im Internet erwirbt? So lange der Streifen nicht gegen deutsches Recht verstößt, ist das kein Problem.

    @ Ben: 😀

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