Meinungsfreiheit von Blogs

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Das Amtsgericht Frankfurt/Main hat in einem Urteil vom 16.07.2008 (Az. : 31 C 2575/07-17) den Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit für Foren und Weblogs gestärkt. Für nichtkommerziell, politisch betriebene Foren und Blogs entfällt die Pflicht der Vorabprüfung von Beiträgen. Der Betreiber muss erst dann einen kritischen Beitrag editieren, wenn er ihm auffällt.

Frage bleibt, was ist ein kommerzieller Blog?

Am Rande: Irgendwie kommt mir der Fall sehr bekannt vor! Gab es nicht einen “Problogger”, der mal so oder so ähnlich beschimpft wurde und jetzt seinen Blog “quasi” eingestellt hat 🙄



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Kommentare:

  1. caschy sagt:

    Ich hoffe, du meinst es nicht wirklich ernst, diesen Menschen Problogger zu nennen…

  2. Martin sagt:

    Nein, meine es nicht ernst – hätte auch “BloggerWorld” oder “René” schreiben können.

  3. caschy sagt:

    Ok 😉

  4. Andreas sagt:

    Da bleibt wirklich nur die Frage, ab wann man als kommerzieller Blog eingestuft wird.
    Es gibt wohl keinen (privaten) Blog der nicht Einnahmen über Google Adsense oder andere Werbemöglichkeiten erzielt, wenn auch in geringem Maß.
    Gilt man vielleicht generell als kommerziel wenn man diese Möglichkeiten nutzt oder ist es abhängig von einer Gewerbeanmeldung? Das würde mich auch brennend interessieren.

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