Tippfehler-Werbung bei Google – Amazon, Birkenstock, einstweilige Verfügung

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Birkenstock gegen AmazonKurze Überschrift, Birkenstock hat beim Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen Amazon erlangt, in der dem Online-Händler es untersagt sei, mit Hilfe von Tippfehler-Werbung auf Google, Werbung für andere und ähnliche Produkte zu schalten.

Tippfehler-Werbung ist eine beliebte Möglichkeit, um mit Tippfehlern zu bekannten Marken auf eigene Produkte aufmerksam zu machen. Wer regelmäßig im Internet nach Produkten, Waren oder Dienstleistungen sucht, dem ist sicher schon aufgefallen, dass mit der eigenen Eingabe mit einem Tippfehler, trotzdem die richtigen und auch ähnlichen Ziele angezeigt werden. Interessant dabei sind auch bekannte Preis-Suchmaschinen, die anscheinend gerne Tippfehler-Werbung untersuchen.

Birkenstock gegen Amazon

Das Unternehmen Birkenstock hat den Kampf gegen die Tippfehler-Werbung im Bezug zum eigenen Markennamen aufgenommen. Dabei ist Amazon, mit einem gefühlten Marktanteil von 90 Prozent im Online-Handel, ein wichtiges Unternehmen, wenn man als Produzent den missbräuchlichen Gebrauch seines Markennamen schützen möchte.

Laut dem Spiegel ist nun Amazon untersagt, Tippfehler-Werbung im Bezug vom Markennamen und Produkte von Birkenstock bei Google zu schalten. Dabei muss auch erwähnt sein, dass Birkenstock und Amazon schon länger uneins sind, da der Produzent Birkenstock dem Online-Händler Amazon vorwirft, zu wenig gegen Produktfälschungen auf der eigenen Handelsplattform von Amazon zu unternehmen.

Zwar ist die einstweilige Verfügung gegen Amazon noch nicht rechtskräftig, aber es zeigt deutlich, dass Unternehmen, hier ein produzierendes Unternehmen von Sandalen, sich ihr Recht erstreiten und somit gegen die Übermacht eines einzigen Unternehmens zu wehr setzten. Dabei ist auch interessant zu beobachten, ob es sich um kleine, rechtliche Entscheidungen handelt, oder ob die Entscheidung vom Landgericht Düsseldorf wegweisend sein wird?



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