Urheberrecht: Provider muss kino.to sperren

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Urheberrecht: Provider muss kino.to sperrenDer österreichische Provider UPC muss die Internetseiten von kino.to in Russland sperren, wegen einer einstweiligen Verfügung der österreichischen Filmwirtschaft.

In einem Musterprozesses in Österreich, hat der Verein für Antipiraterie eine gemeinsame Klage von Wega Film und Constantin Film gegen UPC angestrebt und nun eine einstweilige Verfügung erreicht. Dadurch wird der Provider verpflichtet die Domain und IP-Adresse zum Filmangebot von Kino.to zu sperren.

Der Provider UPC steht bei dieser Klage stellvertretend für alle Provider in Österreich, deswegen spricht man von einem Musterprozess. Der am Ende des Prozesses auf alle Provider, ohne weitere Klagen, übertragbar ist.

Die Internetseiten von Kino.to ist dafür bekannt, hinter viel Pornos, Links zu Streams von urheberrechtlich geschützten Filmen anzubieten. Dabei ist die Internetseite in Russland völlig legal am Netz.

Nach mehreren Quellen im Netz, ist die Netzsperre beim Provider UPC noch nicht aktiv. Auch mit der Sperre wäre die Internetseite weiterhin aktiv für alle Provider-Kunden zugänglich, mit der Umgehung mit Hilfe einer Proxy.

Interessant dabei ist, wie die weiteren Instanzen über diese Netzsperre in Österreich entscheiden. Würde die Verfügung bis zum obersten Gericht verhandelt und für rechtens erklärt werden, dann könnte man damit faktisch ein Sperrgesetz in Österreich einfügen.

In Deutschland wäre die Rechtslage mithilfe einer Verfügung auch interessant. Dabei ist die Rechtslage in Deutschland einfach zu erklären, soweit mein juristisches Amateurwissen richtig ist, im Zusammenhang von russischen MP3-Download-Seiten. Demnach ist mir bekannt, dass auf Kino.to illegale Machenschaften laufen und somit, darf ich die Internetseite auch nicht nutzen. 🙄



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