Wehr- und Zivildienst trotz Selbständigkeit

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Wer meint, er könne sich, durch seine eigene Firma, vor der allgemeinen Wehrpflicht drücken, liegt weiterhin falsch, nach der aktuellen Entscheidung des VG Koblenz. Der Betroffene wurde als Kriegsdienstverweigerer anerkannt, drei Monate vor Firmengründung und so hätte der Jungunternehmer seine Abwesenheit einplanen müssen. Auch spätere Einflüsse wie Tod des Vaters und alleiniger Verdiener der Familie zähle nicht und so muss der Jungunternehmer die Einberufung zum Wehr- bzw. Ersatzdienst einplanen und nachkommen. Auch die Befürchtung einer Insolvenz, kann nicht als Begründung für eine Befreiung vom Wehrdienst herangezogen werden. Gegen das Urteil (Az.: 7 L 54/08.KO) kann kein Einspruch erhoben werden und somit ist es rechtskräftig.

Mein Tipp: Bombardiert den Petitionsausschuss des deutschen Bundestag. Vielleicht hilft es 😉



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Kommentare:

  1. ano.nym sagt:

    Heute mal anonyn, weil is besser. 😉
    Die Wehrpflicht ist meiner Meinung nach zutiefst ungerecht und muss dringend abgeschafft werden. Leute werden aus dem Berufsleben gerissen oder werden gezwungen für einen Hungerlohn eine Arbeit zu tun, auf die die meisten kein Bock haben.
    Leute, die hinwollen werden nicht gezogen (in meinem Bekannten häufig vorgekommen) und Leute, die nicht wollen müssen hin (eben so häufig vorgekommen).
    Ich selbst habe heute erfahren, dass meine Unabkömmlichkeit zählt und ich somit nicht mehr hin muss. Aber bis das erreicht war, war es dann doch ein ziemlicher Weg. Kleiner Tipp: die Herren von der Zentralstelle KDV helfen gerne und gut.

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