OLG München – Lieferangaben in Online-Shops müssen konkret sein.

Laut einem aktuellen Urteil vom OLG München müssen Onlinehändler ihren Kunden konkrete Lieferzeiträume für Bestellungen nennen. Eine Angabe wie “bald verfügbar” oder “Der Artikel ist bald verfügbar” würde gegen die gesetzliche Informationspflicht des Verkäufers verstoßen, so die Richter vom OLG München. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW gegen einen bekannten Onlinehändler.

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Geld am eigenen Computer herstellen? – Diese Fakten rund um das Mining von Kryptowährungen sollten Sie kennen!

Viele Menschen verdienen nebenbei Geld an ihrem Computer. Bei den meisten Nebenjobs am PC handelt es sich jedoch um administrative Tätigkeiten. Fachleuten zufolge steigt die Anzahl der Nutzer, die durch das sogenannte Mining Bitcoins und andere Kryptowährungen online generieren, stetig an. Wie funktioniert die Geld-Herstellung online, was muss dabei beachtet werden und lohnt sich der […]

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