AVM hat die langerwartete neue Firmware Fritz!OS 7 veröffentlicht und verteilt diese schrittweise an die ersten Fritz!Box’en oder als Download zum manuellen Update durch die Nutzer. Fritz!OS 7 bringt Neuerungen und Verbesserungen in den Funktionen Internet, Telefonie, WLAN, Smart Home und Mesh mit. Erste freigegebenen Fritz!Box’en sind 7590 und 7580.
Kategoriearchiv: Internet
Firefox Browser ohne RSS-Reader
Ein RSS-Reader im Browser kann überflüssig sein, das meint auch Mozilla. Die Entwickler vom Firefox Browser haben sich dazu entschieden, in künftigen Versionen vom Firefox, den RSS-Reader zu entfernen. Diese Veränderung kommt mit der Version 63 oder 64, die im September oder Oktober erscheinen sollen.
Vivaldi-Browser kooperiert mit Qwant
Als Nutzer vom Browser Vivaldi ist mir nach dem Update aufgefallen, dass die Auswahl an vorkonfigurierten Suchmaschinen auf die Suchmaschine Qwant ausgeweitet wurde. Qwant ist eine Suchmaschine im Internet, die ohne Tracking und Datenaufzeichnungen auskommen soll, damit sei die Privatsphäre und auch der Datenschutz der Nutzer von Qwant und Vivaldi besser geschützt.
Microsoft Teams – Nun auch als kostenlose Version verfügbar
Microsoft Teams ist Microsofts Antwort auf Slack, beide sind Kommunikationsplattformen für Unternehmen und Projekte bis 300 Personen. Teams bietet im Grunde Chats, eine Teamwork-Tisch, Dateifreigaben und Video-Kommunikation in der Art von Skype. Dazu lassen sich unterschiedliche Module für die Zusammenarbeit anpassen, um das Miteinander in einem Unternehmen oder Projekt zu stärken.
Browser-Erweiterung Ghostery blendet Werbung ein
Nutzer der Anti-Tracking-Erweiterung Ghostery sehen im Browser plötzlich Werbung von Partnerangebote, die anscheinend Ghostery unterstützen. Die Datensicherheit und die Privatsphäre der Anti-Tracking-Nutzer sollen gesichert sein, laut den Entwickler von Ghostery. Ghostery läuft als Erweiterung bzw. Addon in allen bekannten Browser.
OLG München – Lieferangaben in Online-Shops müssen konkret sein.
Laut einem aktuellen Urteil vom OLG München müssen Onlinehändler ihren Kunden konkrete Lieferzeiträume für Bestellungen nennen. Eine Angabe wie „bald verfügbar“ oder „Der Artikel ist bald verfügbar“ würde gegen die gesetzliche Informationspflicht des Verkäufers verstoßen, so die Richter vom OLG München. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW gegen einen bekannten Onlinehändler.