Viele öffnen ihre WLAN-Netze für die Allgemeinheit. Deswegen ist ein aktuelles Urteil vom BGH interessant. Darin bestätigt der BGH im Grundsatz die Neuregelung der Störerhaftung, aber verunsichert gleichseitig. Eine gesetzliche Neuregelung von 2017 zur Abschaffung der Störerhaftung in den wesentlichen Punkten vom BGA bestätigt.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Rundfunkbeitragspflicht, somit die Rundfunkgebühren, für im Wesentlichen verfassungsmäßig erklärt, wie erwartet. Für Unternehmen bleibt es ebenso wie es war.
Außer eine Kleinigkeit muss abgeändert werden, für Personen mit mehreren Wohnungen muss der Gesetzgeber eine Regelung finden.
[Kommentar] Eine Analyse vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln belegt – mal wieder – den Fachkräftemangel in Deutschland. Nach den Zahlen würden rund 300.000 Fachleute in den MINT-Berufen fehlen.
Über die Bildungsprobleme wird schon lange diskutiert. Ein Kernproblem könnten die Jobcenter, und deren fehlenden Beratungsqualität, in Deutschland sein.
Eine Aktuelle Bitkom-Umfrage könnte den Internet-Ausbau in Deutschland beeinflussen. Laut der Umfrage wollen deutsche Bürger mehr Internet-Bandbreite zu gleichen Kosten als bisher.
Der Gigabit-Ausbau in vielen Ballungsräumen wird von den Telekom-Unternehmen, wie Bundesweit von derDeutschen Telekom und NetCologne im Kölner-Raum, vorangetrieben.
Die Macher und Vermarkter von der Formel Eins haben ihren geplanten Formel 1 Streamingdienst offiziell gestartet.
Ab jetzt kann man diesen neuen Dienst zum nächsten Grand Prix buchen. Die Preise sind 7,99 Euro und 64,99 Euro fürs Jahr.
In einer Ausschreibung für den Aufbau einer eigenen Bundescloud hat sich die Bundesverwaltung für Nextcloud entschieden. Künftig soll Nextcloud beim IT-Dienstleister der Bundesverwaltung, dem Informations-technikzentrum Bund (ITZBund) zum Einsatz kommen. Im Gegensatz zu Dropbox und Google Drive ist Nextcloud Open-Source und kann in eigenen Rechenzentren betrieben werden.