Diese Frage stelle ich mir seit Tagen. Wenn der Bundesverteidigungsminister den Befehl gibt, dass ein gekapertes Flugzeug, was eine Waffe darstellt, abzuschießen sei, muss ein Kampfflugzeugpilot, der ein Soldat der Bundeswehr ist, den Befehl verweigern?
Nach nicht begründbaren Meinungen heißt es, dass die Bundeswehr die einzige Armee der Welt ist, wo Soldaten den Befehl verweigern können, wenn der Befehl nicht mit ihrem Gewissen zu vereinbaren ist. Diese Regelung ist wegen unserer deutschen Vergangenheit eingeführt worden. Dies finde ich persönlich angebracht und mach den Bürger in Uniform eigentlich aus, dass er nicht jeden Befehl ausüben muss, der gegen sein eigenes Gewissen verstößt.
Jetzt kam durch die Diskussion, die der aktuelle Verteidigungsminister Jung, angestoßen hat, mir die Frage auf, was passiert, wenn der Soldat im Kampfflugzeug nicht den Befehl verweigert, sondern diesen ausführt und das Verkehrsflugzeug abschießt.
In dieser Diskussion gab es dann die Meinung, man müsste den Verteidigungsminister für diesen Fall des Mordes anzeigen und Kampfflugzeugpilot – also den Soldaten, auch wegen Mord anzeigen. Grundlage dafür wäre, dass das Grundgesetzt, und das Bundesverfassungsgericht, dem Verteidigungsminister nicht das Recht einräumt, so eine schwerwiegende Entscheidung zu treffen, dass ein gekapertes Kampfflugzeug abzuschießen ist. Fällt der Verteidigungsminister doch die Entscheidung, des Abschusses, hätte er gegen geltendes Recht verstoßen und zusätzlich drohte ihm eine Mordanklage.
Gut, der Minister könnte sich auf den Verteidigungsfall beziehen, und auch dass er seinen Amtseid abgelegt hat – das deutsche Volk vor Gefahren zu schützen oder so ähnlich.
Was macht der arme Pilot nun? Muss er den Befehl verweigern, weil man ihm dann eine Mordanklage an den Hals hängt? Wird nicht die geltende Rechtsprechung angegriffen, dass Soldaten keine Mörder sind? Hey, das sind doch Menschen wie du und ich – nur in Uniform!
Vielleicht ist die Frage naiv, aber wäre schön, wer mir diese Frage beantworten könnte!