Als Nutzer vom Browser Vivaldi ist mir nach dem Update aufgefallen, dass die Auswahl an vorkonfigurierten Suchmaschinen auf die Suchmaschine Qwant ausgeweitet wurde. Qwant ist eine Suchmaschine im Internet, die ohne Tracking und Datenaufzeichnungen auskommen soll, damit sei die Privatsphäre und auch der Datenschutz der Nutzer von Qwant und Vivaldi besser geschützt.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Rundfunkbeitragspflicht, somit die Rundfunkgebühren, für im Wesentlichen verfassungsmäßig erklärt, wie erwartet. Für Unternehmen bleibt es ebenso wie es war.
Außer eine Kleinigkeit muss abgeändert werden, für Personen mit mehreren Wohnungen muss der Gesetzgeber eine Regelung finden.
Microsoft Teams – Nun auch als kostenlose Version verfügbar
15.07.2018Internet, Software, WirtschaftMicrosoft Teams ist Microsofts Antwort auf Slack, beide sind Kommunikationsplattformen für Unternehmen und Projekte bis 300 Personen. Teams bietet im Grunde Chats, eine Teamwork-Tisch, Dateifreigaben und Video-Kommunikation in der Art von Skype. Dazu lassen sich unterschiedliche Module für die Zusammenarbeit anpassen, um das Miteinander in einem Unternehmen oder Projekt zu stärken.
Mozilla hat im Rahmen seines Firefox Test Pilot eine Notizen-App für Android veröffentlicht. Wie bei jeder Notizen-App kann der Nutzer Notizen, kleine Informationen oder Gedanken notieren. Diese lassen sich per Firefox-Konto mit der Notizen-App für Firefox synchronisieren. Aktuell ist die Notizen-App für Android und auch die Erweiterung für den Firefox-Browser in der Entwicklung.
Nutzer der Anti-Tracking-Erweiterung Ghostery sehen im Browser plötzlich Werbung von Partnerangebote, die anscheinend Ghostery unterstützen. Die Datensicherheit und die Privatsphäre der Anti-Tracking-Nutzer sollen gesichert sein, laut den Entwickler von Ghostery. Ghostery läuft als Erweiterung bzw. Addon in allen bekannten Browser.
OLG München – Lieferangaben in Online-Shops müssen konkret sein.
09.07.2018Internet, Shopping, WirtschaftLaut einem aktuellen Urteil vom OLG München müssen Onlinehändler ihren Kunden konkrete Lieferzeiträume für Bestellungen nennen. Eine Angabe wie „bald verfügbar“ oder „Der Artikel ist bald verfügbar“ würde gegen die gesetzliche Informationspflicht des Verkäufers verstoßen, so die Richter vom OLG München. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW gegen einen bekannten Onlinehändler.