USA: Rapidshare weiterhin unschuldig und haftet nicht

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Sharehoster Rapidshare

Rapidshare haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen

Einen wichtigen juristischen Sieg konnte Rapidshare in den USA erreichen. Im Rechtsstreit mit Herausgeber eines Online-Erotikmagazins konnte Rapidshare nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass Nutzer des File-Server-Dienstes illegale und urhebergeschütztes Material hochladen und damit zum Download anbieten.

Das Erotikmagazin Perfect 10 hatte  im Rahmen einer Urheberrechtsklage gegen Rapidshare beantragt, dem Sharehoster weitere Urheberrechtsverletzungen mittels einer strafbewehrten Einstweiligen Verfügung zu untersagen.

Es ist doch immer wieder lustig, wie Gerichte entscheiden. Jetzt müsste der Musikindustrie der Kopf kochen, weil sie Urheberrechtsverletzungen nicht mehr Rapidshare anlasten können und gleichzeitig vom Sharehoster auch keine IP-Adresse bekommen, von den Hoch- und Herunterladenden – Usern und Kunden von Rapidshare.



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