BuchVZ – Holtzbrinck du hast was vergessen

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StudiVZ und SchuelerVZ sollen also Markennamen sein, – eher das VZ. Wieso die Wort-Abkürzung für Verzeichnis eine schützendwerter Wert darstellt, ist und bleibt mir schleierhaft. Ich frage mich auch, was an StudiVZ so wertvoll ist, dass ein Verlag Millionenbeträge in zweistelligem Wert hinblätter, um es zu übernehmen und danach nur noch Ärger durch die Gründer zu bekommt, weil sie bei Facebook “vielleicht” abgeschaut haben.

Ich bin der Überzeugung, dass Wertvolle an StudiVZ ist einzig die Datenbank an Studenten und Usern. Darin besteht auch die Gefahr! Man stelle sich vor, jeder User registriert sich 10mal bei StudiVZ mit Fake-Daten. Ein “Worst Case Scenario” sondergleichen.

Neues Buchportal BuchVZ ???

Nein, zum jetzigem Zeitpunkt würde ich kein weiteres Portal oder Community im Internet eröffnen, was ein “VZ” im Namen oder in der Domain besäße. Nur, was mach ich mit der Domain BuchVZ ? Wenn sich mein Gedächtnis nicht irrt, habe ich diese Domain viel früher registriert, als Holtzbrinck es glauben mag – da war StudiVZ noch kein Thema im Web 2.0. Der Name bzw. Begriff BuchVZ stammt von Mitarbeiter einer städtischen Bibliothek, die für ihre Karteikästen mit allen verfügbaren Bücher, diese Abkürzung scherzhaft nutzten. Unter den Mitarbeiter nannten sie dieses Buchverzeichnis einfach “BuchVZ”. Ich fand diese Abkürzung gut. Als eine Verwandte von mir, eine Internetseite für ihren Buchhandel aufbauen wollte, habe ich für sie diese Domain registriert. Wie es so im Leben ist, meine Verwandte bekam ein Kind und arbeitet nun in einer städtischen Einrichtung.

Dennoch bleibt mir die Domian BuchVZ übrig. Es gab mal einen Interessanten mit einer guten Idee für eine Buch-Community, aber in Anbetracht, dass ein großer Verlag seine Anwälte aussendet, liegt das Projekt erstmal auf Eis. Ist schon komisch, dass gute Ideen im Internet behindert werden, von Verlagen, die sich mit geistigem Eigentum deutschsprachiger Kultur schmücken!?!

Es bleibt abzuwarten, wie deutsche Gerichte zum angeblichen Markennamen (oder ähnlichem) VZ entscheiden. Denn es gibt lila Kühe und magentarote T’s. Wenn ich einen Trabbi als Volkswagen der DDR bezeichne, dann habe ich kein Markenrecht von Volkswagen verletzt, oder?

Bei dem Stichwort Markennamenstreit erinnere ich gerne an Haribo und Ferrero. Letztere war der Auffassung, dass die Bezeichnung “Kinder” eine Marke wäre und diese dürfte nur Ferrero nutzen und nicht Haribo. Am Ende hatte Ferrero das nachsehen – was mehr als verständlich war.

Lieber Holtzbrinck Verlag, wenn du nicht dein Recht bekommst, vor dem höchsten Gericht in Deutschland, dort wird der Streit um das “VZ” am Ende landen, dann kannst du BuchVZ kostenlos bekommen! Dafür hätte ich dann gerne eine Gegenleistung von dir, die wir dann besprechen.

Also viel Erfolg, vor deutschen Gerichten 😉



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