DENIC Whois-Abfrage von Domaininhaber, jetzt eine Selbstauskunft

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Jeder Domaininhaber einer DE-Domain, besitzt nun eine Datensicherheit, dank der DSGVO, die es vorher nicht gab. Bis vor kurzem konnte jeder Internet-User auf der Welt, die Besitzer und Administratoren einer DE-Domain abfragen. Seit dem Stichtag der DSGVO ist die DENIC Whois-Abfrage eine Selbstauskunft für den Domaininhaber.

In der Praxis ruft man die deutsche Whois-Abfrage der DENIC auf. Nach der Eingabe der gesuchten Domain bekommt man die Möglichkeit die technischen Daten – also den Namensserver, einzusehen, neben zwei Mail-Adressen für technische Anfragen und Abuse. Den Domaininhaber erfährt man jetzt nicht mehr. Außer, man ist selbst der Domaininhaber und kennt die eigene Postleitzahl oder die Mail-Adresse, die der Domain-Registratur hinterlegt worden ist.

Startet man die Funktion der Selbstabfrage, bekommt man nach einiger Zeit eine Mail mit den eigenen Daten, die hinter der eigenen Domain gespeichert sind. Eine gute Funktion für die Datensicherheit, nach meiner Meinung, dank der DSGVO.

Schutz vor Rechtsverstöße von Domaininhaber oder die Vermeidung der Verfolgung derer, gibt die Denic nicht. In diesen Fällen gibt die Denic, nach einer Prüfung, die Daten von Domaininhaber weiterhin an Dritte aus.



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Kommentare:

  1. Horst Scheuer sagt:

    Gut so! Wem ich meine Adresse mitteile möchte ich selbst bestimmen. Die Tatsache dass die komplette inklusive der Mailadresse bei der DENIC zu finden war hat mich schon immer gestört.

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