Das Google indirekt nicht jugendfrei ist, wie jede andere Suchmaschine, ist sicher bekannt. Auch das Google AdSense nur von vollgeschäftsfähigen Menschen eingesetzt werden darf, kann auch noch als bekannt vorausgesetzt werden. Heute bin ich beim quer-surfen im Internet auf folgendes gestoßen:
Google erst ab 18? Was wie ein Aprilscherz klingt, ist tatsächlich fester Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Suchmaschine. Wer noch nicht volljährig ist, darf weder in Deutschland noch den USA Dienste des Konzerns in Anspruch nehmen. Darunter fallen zum Beispiel der Online-Kalender oder das Mail-Angebot von Google – aber eben auch die beliebte Suchmaschine. Für Minderjährige heißt es nun offenbar: “Googeln” verboten.
Tatsächlich wird Google in seinen Nutzungsbedingungen recht deutlich, was den Zugang Minderjähriger zu den Angeboten des Konzerns angeht: “Sie dürfen die Services nicht nutzen und die Vertragsbedingungen nicht annehmen, wenn Sie nicht volljährig sind und daher keinen verbindlichen Vertrag mit Google abschließen können”. Damit verbietet das Unternehmen Minderjährigen die Nutzung “der Produkte, der Software, der Dienstleistungen und der Webseiten von Google.” Dahinter steckt jedoch keine juristische Posse: Google sichert sich auch rechtlich für die Zukunft ab – denn die liegt in der umfassenden Überwachung der eigenen Kunden.
Quelle: T-Online
In Zukunft muss man wohl, wenn man Googles Suchmaschine nutzten will, erst einen Alterscheck durchführen 😀
Mai 30th, 2007 at 23:00
Wir haben Google als Standardseite in unserer Schule. Aber wer hält sich bitte daran.
1. Lesen sich die unter 18 jährigen eh nichts durch.
2. Hat sich Google abgesichert und gut ist – Nachprüfen wird es Google sicherlich nicht!
Mai 31st, 2007 at 23:37
Ich gehe davon aus, dass Google sich gegen eventuelle Klagen in den USA schützen möchte und deswegen diese Klauseln einbaut.