Werbliche Bewirtschaftung von eignen Internetseiten

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Bitte…, was? Im ersten Moment las ich was von weibl…, aber ich hatte mich geirrt. So rieb ich meine Augen und stellte fest, ich hab mich auf DonTag verlesen. Andreas hatte seinen Blog beim Amt angemeldet und der „vermutliche“ Beamte meinte sein Gewerbe, was Andreas und auch wir Blogger betreiben, müsste man unter Werbliche Bewirtschaftung von eignen Internetseiten einteilen.

Blogpause – Durchatmen nicht vergessen und bitte dem Wirt mir ein Kännchen heißes Wasser mit geriebenen, brasilianischen, braunschwarzen Geschmackzusatz zu bringen. Ach ja, und noch meine Tageszeitung bitte dazu.

Zurück zum Thema! Na gut, ist der liebe Andreas und wir vielen Anderen also Wirte, die nicht eine Kneipe ums Eck, sondern eine Internetseite bewirten. Cool, ist das dann laut EStG noch unter „sonstige Einkünfte“ zu verbuchen? Oder doch ein Gewerbe der Landwirtschaft? Das letztere wäre echt interessant, nicht nur aus Buchhalter-Sicht!

Na dann, bewirten wir uns Wirte untereinander mal weiter 😀



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