YouTube und GEMA kommen sich im Streit einer Vergütung von Künstler und Rechteinhaber nicht näher. Seit Langem fordert die GEMA von YouTube eine angemessene Klick-Gebühr für die Angebote auf YouTube. YouTube sperrt Video mit GEMA-Geschützen Material weiterhin für Deutschland.
Da sich GEMA und YouTube nicht einigen können, hat die Verwertungsgesellschaft ein Verfahren bei der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes in München eingeleitet. Bei diesem Verfahren geht es um Schadenersatzansprüche von der GEMA gegenüber YouTube und dem Internetgiganten Google.
Die Verwertungsgesellschaft will 0,375 Cent pro Abruf, laut Handelsblatt. Goole lehnt diese Forderung seitens der GEMA strikt ab.
Durch die langjährige Haltung von Google bleibt der GEMA anscheinend keine andere Möglichkeit übrig und muss den juristischen Weg durchfochten. Interessant wird ein Urteil oder eine außergerichtliche Entscheidung, da dies ein Präzedenzfall wäre und den künftigen Umgang von Urhebergeschützen Material im Internet beeinträchtigt.
Aktualisiert am 14.01.2013: Danke an den Fehlerteufel …