854 Pornofilme werden in Deutschland verfolgt

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Liebe minderjährige Leser – keine Angst, jetzt kommt weiterhin Text, den ihr lesen dürft – soviel erstmal zum Jugendschutz!

Dass sich Anwaltskanzleien und Unternehmen darauf spezifiziert haben, ganze Abmahnungsbetriebe hochzuziehen – sollte mittlerweile bekannt sein. Sowie auch das Herunterladen und Bereitstellen von Filmen, Musik und Software in Tauschbörsen (P2P) oder One-Klick-Hostern rechtliche Probleme bedeuten können.

Dass die Porno-Industrie (also Medien mit sexuellen Darstellungen aller Art) ein globaler Milliardenmarkt ist, ist ein alter Hut. Ich gehe sogar davon aus, dass heute noch mehr als 50 Prozent des Internetangebots in Händen der Porno-Industrie oder Ähnlichem ist.

Dass diese rentable Industrie der Film, Musik und Software-Industrie der Abmahnwelle folgt, ist ein logischer Schluss. Nach Informationen von Gulli, gibt es Verträge nachdem 854 Pornofilmtitel auf der Liste der abzumahnen P2P-User stehen sollen. Ansich eigentlich nicht schlimmes, wenn man keine Pornofilme konsumiert oder “illegal” herunterlädt.

Interessant bei diesen zukünftigen Fällen von Abmahnverfahren wird sein, ob auch gehen Eltern vorgegangen wird, wo sich Heranwachsende die Pornofilme unerlaubt heruntergeladen haben. Dabei möchte ich an den Jugendschutz erinnern. So in der Art heißt es: “Pornoartikel dürfen nicht an Minderjährige verkauft oder zugänglich gemacht werden”. Zwar haben die Eltern die Pflicht, ihre Kinder solchen Materialen wegzunehmen, was bei einem Pornoheft der Fall wäre, aber umgekehrt haben die Unternehmen bzw. die Händler die Plicht, ihre Waren nur an Erwachsene zu verkaufen. In Deutschland ist ein Alterscheck Plicht, wenn die Internetseiten pornografische Darstellungen enthalten, sodass ihr Angebot im Internet nicht von Minderjährigen konsumiert werden kann.

Wenn nun eine Abmahnung wegen eines Films, der besagten 854 Pornofilme, einem Elternteil ins Haus flattern sollte, würde ich argumentieren, dass der “Verkäufer” nicht seinen Schutzpflichten nachgegangen ist. Folglich könnte man dem Abmahner – einen Strick aus seinem Vorgehen machen. Kurz gesagt: Viel Spaß ihr Anwälte!

Abgesehen von Abmahnungen: Jeder Minderjährigen, der Zugang zum Internet hat, kommt spielend leicht an Porno-Material. Dies sollte man heute nicht vergessen. Viel wichtiger ist die Aufklärung der Kinder und auch der Eltern über die Vorteile und Gefahren des Internets. Es macht keinen Sinn, Kindern das Internet zu verbieten, nur weil schmutziges Material im Internet zu finden ist oder weil ein Bruchteil von Menschen so krank sind und Kinder im Internet belästigen.

Zum Abschluss noch eins: Als das Internet nicht gab, konnte jeder Jugendlicher an Pornohefte – über Umwege und hat diese gehütet, wie ein Schatz im Silbersee. Heute ist das Problem eher, dass man mit Pornos und Erotik zugemüllt wird, wobei man es eigentlich nicht will.

Beitrag editiert, wegen Satzknoten im mittleren Abschnitt.



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Kommentare:

  1. Rai sagt:

    Das besonders interessante an dem verlinkten Artikel bei Gulli ist, dass der selbsternannte Tauschbörsenjäger und Abmahner das Recht hat, die Filme auf P2P Seiten bereitzustellen, um die User jagen zu können.
    Wird hier nicht gegen das gesamte StGB verstossen ? Von der Anstiftung, über Verstösse gegen Jugendschutz….,
    Einer solchen Abmahnung kann man wohl gelassen entgegen sehen.
    So eine Vorgehensweise ist sicherlich nicht rechtens. Das betrifft hier zwar “Erwachsenenfilme”, aber ist in dieser Form sicherlich bei anderen Produkten nicht machbar.

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