Bundesregierung / Gesetzgeber dreht durch – Warum werden Tauschbörsen nicht verboten?

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Ich habe nichts gegen die Vorratsdatenspeicherung, solange diese die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes einhalten, die es gab und die es noch geben wird. Ich kann damit leben, dass meine Verbindungsdaten usw. für 6 Monate gespeichert werden, um schwere Verbrechen und Straftatbestände zu verfolgen, so wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat. Ich weiß, es hat vorläufig entschieden und das Verfahren ist nicht abgeschlossen. Die Medienindustrie hat somit keinen Zugriff auf die Vorratsdaten, so die Meinungen.

Wenn ich jetzt lese, dass die Bundesregierung, also der Gesetzgeber, der Musik- und Medienindustrie das Recht einräumtem will, ohne richterlichen Beschluss Verbindungsdaten von Providern zu sammeln, um zivilrechtliche Verfahren gegen Bürger zu führen, weil diese vielleicht Urheberrechte verletzten, dann finde ich diese Entwicklung sehr bedenklich. Warum ich jetzt an Lobbyismus denken, kann jeder selber beantworten. Bei der Medienindustrie wird es sicher nicht bleiben, denn Deutschland wird von Anwälten regiert und die lassen sich Geschäfte des Abmahnwesen nicht entgehen. Dabei fallen mir unzählige neue Geschäftsfelder ein, wenn man so einfach an die Verbindungsdaten gelangt, in der Zukunft, um die anwaltliche Gebührenordnung anzuwenden. Spätestens nächstes Jahr, werden die Medien von 1000stenden Abmahnungen und zivilrechtlichen Verfahren berichten, nur weil Anwälte Brötchen verdienen möchten.

Das Problem des Urheberrechts sind Tauschbörsen und die schlechte Kunst der Macher selber, der Werke mit Urheberrecht. Die Urheberrechtsinhaber vergessen eines immer wieder, dass ganze Leben besteht aus Urheberrechtsverletzungen. Man könnte jetzt die Philosophie heranziehen und schon ist die Definition des Kopierens und Nachmachens endlich. Jeder Mensch kopiert, ohne dass er Nachfragt – man muss nur mit offenen Augen durch die Welt gehen. Ohne das Kopieren des Anderen kann der Mensch nicht überleben, oder wie lernt ein Mensch sprechen?

Dumm nur, dass der heutige Mensch die Entwicklungen der letzten Jahrzehnte gerne nutzt. Seit gut zehn Jahren gibt es Tauschbörsen. Davor kannte man nur das Kopieren von Datenträgern. Heute geht es einfacher. Nach weniger als einer Minute ist man Mitglied von weltumspannenden Tauschbörsen oder auch P2P-Networks. Haben sich früher Schüler am Nachmittag getroffen, um Datenträger und Kassetten zu tauschen, braucht man heute nur paar Klicks. Die Tauschkultur war das Doping heutiger Entwicklungen in der Computer- und Kommunikationsindustrie. Viele junge Menschen hatten schlecht weg kein Geld, um die teuren Programme zu kaufen. Es wurde geduldet, von der Industrie (Stichworte: Microsoft, Basic und Windows). Audio-Kassetten waren die ersten großen Feinde der Musikindustrie. Viele Menschen tauschten Kassetten, um diese zu kopieren. Andere nahmen beliebte Musiksendungen im Radio auf, um ihre Lieblingsmusik auf Band zu haben. Könnt ihr euch an die Walkman-Mode erinnern – ich nur schlecht, ich war noch zu klein dafür *g*

Die ganzen Entwicklungen der modernen Zeit haben die Medienindustrie immer wieder bekämpft (Stickwort: VHS). Deswegen verwundert es nicht, dass diese Industrie gegen Tauschbörsen sind. Die Zusammenfassung der letzen 25 Jahren lässt die heutigen Tauschbörsen auch als virtulle Schulhöfe darstellen. Zur Kassetten-Zeit mussten man noch per Hand tauschen und heute macht man es virtuell. Habt ihr jemals die Musikindustrie auf dem Schulhof gesehen, der gegen den Kassettentausch rechtlich vorgegangen ist? Nein, sicher nicht. Auch im Bezug von Computer war es nicht so. Es war sogar pädagogisch Sinnvoll, dass Schüler untereinander Spiele und Programme tauschten. Weitere Ausführen überlasse ich dem Fachpersonal *g*

Um meine Ausführungen abzuschließen. Wenn Tauschbörsen zum Urheberrechtsverletzungen einladen, warum verbietet der Gesetzgeber die Tauschbörsen nicht? Bekannte CD-/DVD-Brennprogramme, wie CloneCD, wurden auch verboten, weil Urheberrechtsverletzungen damit möglich sind. Okay, es geht explizit um das Umgehen von Kopierschutztechniken.

Das gepante Gesetzt zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums ist für mich nur durch Lobbyismus zu erklären, den es offiziell anscheinend gibt, laut Bundesrechnungshof. Aber, was verlangt man vom Minister und Gesetzgeber, die Computer und das Internet nicht persönlich kennen, außer vom äußerlichen Aussehen!



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Kommentare:

Trackbacks und Pingbacks:

  1. Trackback von Verstand in Gefahr?!

    Arbeitsentlastung für die Justiz…

    Die Bundesregierung hat eine geniale Idee zur Arbeitsentlastung im Justizwesen.Bisher mußten Rechteinhaber wie Musik- oder Filmindustrie bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige gegen den Inhaber einer IP-Adresse stellen, um an die Daten des böse…



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