Bundesverfassungsgericht kommt in die Gänge

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Ich dachte schon, dass man den Rechtsbegriff “Eilantrag” neu definieren muss. Dass Bundesverfassungsgericht hat endlich – nach fast vier Wochen – geklärt, welcher Senat den Eilantrag gegen die Vorratsdatenspeicherung annimmt und entscheiden darf. Mehr dazu die offizielle Presseerklärung. Auch der zweite Senat wird sich mit der Verfassungsbeschwerde befassen.

Interessant wird sein, wie sich das ganze Verfahren entwickeln wird, da nicht nur die Beschwerde die Größte der Bundesgeschichte ist, sondern auch eine der Bedeutesten für das Vertrauen in unser Rechtssystem. Dazu kommt auch, dass auch gegen eine Gesetzesvorlage der Europäischen Union vorgegangen wird, die zum 01.01.2008 ins Bundesrecht umgesetzt worden ist.

Mein Bauchgefühl: Zu 80 Prozent wird das Gesetz fallen *grübel*



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