Das Ende der geplanten Vorratsspeicherung?

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Cool oder nicht Cool, das ist sicher jetzt die Frage. Das Landgericht Berlin verbietet dem Bundesjustizministerium der Speicherung der IP-Adressen in Log-Dateien. Das Gericht weist mit dem Urteil die Hardware-Herstellern an, andere Techniken zu entwickeln, sodass die IP-Adressen nicht mehr gespeichert werden. Würde das nicht bedeuten, dass das Thema der gepanten Vorratsspeicherung sein Ende findet?

Ich bin etwas verwirrt, oder es liegt jetzt an der knappen Zeit, um mich richtig in die Nachricht einzulesen. Weiteres erstmal bei Golem und Gullideckel. Bin sicher, dass wird ein Thema für die nächsten Wochen.

Übrigens, bin der Meinung das viele Richter, Juristen und Politiker keine Ahnung von Computer und Internet haben, sonst gäbe es sicher einige ordentliche Urteile mehr, als solche Verwirrenden. Gut, dieses Urteil könnte man als Vorteil des Computer- und Internetnutzer ansehen.



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Kommentare:

  1. KRiZZi sagt:

    Ich hatte das so verstanden, dass dies nur die Seiten des Justizministeriums selbst betrifft und kein Grundsätzliches Urteil ist. Bin aber auch noch nicht dazu gekommen, mich das wirklich mit zu befassen.

  2. blubb sagt:

    Im Gulli ist zu lesen:

    Ein Berliner Gericht hat dem Bundesjustizministerium in einem Grundsatzurteil untersagt, das Verhalten der Besucher des Internetportals des Ministeriums aufzuzeichnen.

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