Hab mir einige Gedanken zur neuen GmbH gemacht. Nun soll es möglich sein, auch eine Gründungs-GmbH zu gründen, ohne Startkapital und langen Zeit plus Finanzaufwand. Als BWL’er ist eine Unternehmensgründung immer ein Thema. Aus dem Bauch heraus, ist jetzt unakademisch, würde ich eine Private Limited Company (kurz: Limited, Ltd.) einer neuen “Mini”-GmbH vorziehen.
Leider fehlen mir die praktische Erfahrung einer Gründung einer eigenen Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Deswegen kann ich kein praktisches Wissen vorweisen, was mein theoretisches Wissen unterstreichen könnte.
Wenn ich nun die Betrachtungen auf heise und Süddeutsche hinzu nehme, bleibt weiterhin die Frage:
Was sollte man machen, eine “Mini”-GmbH oder weiterhin eine Limited gründen?
Juni 27th, 2008 at 19:26
Die Mini-GmbH erzeugt wohl einen finanziellen Aufwand von €150 bei der Gründung. Das erscheint wenig und ich glaube, dass viele diesen Weg nehmen werden. Bedenklich finde ich diese Entwicklung, weil die Politiker somit durch die Hintertür die Selbständigen in eine Angestellten-Position pressen wollen, wo natürlich auch gesetzliche Krankenversicherung und Rentenversicherung fällig wird.
Juni 27th, 2008 at 21:53
Hat auch Vorteile und man gewinnt Ansprüche für Rente und Co, wenn das Unternehmen mal nicht mehr bestehen soll. Viele kleine Selbstständige achte nicht auf ihre “Vorsorge” oder können diese nicht zahlen. Buchhaltungstechnisch sehe ich auch paar Vorteile. Wobei ich zugeben muss, dass ich schon immer Anhänger von Gesellschaften mit beschränkter Haftung war, gegenüber von der berühmten Vollhaftung – aus Unternehmer-Sicht als Person.
Muss man sich diese Vorteile und auch die Nachteile gut ansehen, bevor man eine Mini-GmbH / GmbH gründet.
Allgemein gehe ich davon aus, dass es nicht unbedingt mehr GmbH’s gegründet werden, mit diesem Modell. Es wird nur einfacher und schneller eine GmbH zu gründen.
Juni 29th, 2008 at 11:51
Also hab mal folgende Vor- und Nachteile auf Redmark.de gefunden:
Vorteile:
1.
Die Mini-GmbH wird blitzschnell eingetragen. Vorteil: Ihr Haftungsrisiko bei Geschäftsabschlüssen ist ab dem ersten Tag beschränkt. Die rechtlichen Unsicherheiten der Vorgründungs- und Vor-GmbH bleiben Ihnen erspart.
2.
Für die Mini-GmbH entfällt das Haftungskapital. Zur Eintragung müssen Sie nur noch eine symbolische Einlage von mindestens 1 Euro vorweisen. Vorteil: Sie können den Geschäftsbetrieb auch mit einem kleinen Budget sofort und ohne Haftungsrisiken aufnehmen. Sie brauchen nicht mehr den rechtlich unsicheren, manchmal bedenklichen Umweg über die englische Limited zu nehmen.
Nachteile:
Die Mini-GmbH unterliegt strengeren Kontrollpflichten. Der Gewinn darf nicht voll ausgeschüttet werden. Die Mini-GmbH muss in ihrer Bilanz eine Rücklage bilden, in die jeweils ein Viertel des Jahresüberschusses einzustellen ist.
September 25th, 2008 at 17:29
Natürlich sollte man die Gründung einer Mini-GmbH abwägen.Ihr großer Vorteil ist Ihre Haftungsbeschränkung, die aber wiederrum mit einigen Pflichten “erkauft” werden muss. Für einen Gründer stellt sich zunächst die Frage ob er riskieren will privat zu haften oder eben seine Haftung beschränken will. Entscheidet er sich für die Haftungsbeschränkung wird die Limited oder bald die Mini-GmbH in Betracht kommen. Beide haben Vor – und Nachteile. Einen Vergleich hab ich unter www. ein-euro-gmbh.net gefunden. Dabei scheint mir bei der Limited der Bezug nach England problematisch. Zudem hat die Limited in letzter Zeit ein Imageproblem. Ob die Mini-GmbH mit der Zeit aufgrund weniger “schwarzer Schafe” dieses Problem auch haben wird, muss sich erst zeigen. Ein Vorteil der GmbH-Rechtsform ist meiner Meinung ihr langjähriges Bestehen in Deutschland. Für die Mini-GmbH wird es keine großen Gesetzesänderungen geben. So weiß jeder wo er dran ist.
Oktober 28th, 2008 at 09:27
Heute wurde das MoMiG im Bundesgesetzblatt verkündet, somit kann die Mini-GmbH ab 01.11.2008 gegründet werden.
Fundstelle : http://www.ein-euro-gmbh.net/aktuell/46-momig-verkuendet