- Die Seuche des Internets, SPAM. Nun gibt es, nach Barhocker, Solarlampen usw., netten Excel-Spam -> S-O-S SEO Blog
- Auch die dpa mach Fehler -> fixmbr. Ich wusste es beim ersten Band, dass es mit Harry so enden wĂŒrde đ
- Weiteres USB-Spielzeug, dies mal was nĂŒtzliches auf Technovelty gefunden.
- Ask.com bietet Sponsored Listings an -> Baynado’s
- Her SchĂ€uble fehlte diese Woche nicht. Diesmal war seine Kompetenz ums Internet gefragt -> Henning SchĂŒrrig
- Sollte man sich auf den 17. September freuen? Mehr dazu auf seekXXL Blog
- Den Vatikan fĂŒr 9,95 Euro. Thomas Matterne auf seinem Blog, sagt wie es kommt
- Bei Leidartikel kommt die Frage auf: Bald nur noch Open Source?
- Auf News Splitter Blog entdeckt: Deutsche Version von Comment-Timeout 2.0
- Auch eine Möglichkeit: Auf Stellenausschreibungen Absagen verschicken -> Querdenker
- Das hat jeder Blogger von Zeit zu Zeit: Schreibblockade? 5 ungewöhnliche Tipps neu anzufangen -> Blogformoney
- Nochmal Querdenker. Diesmal der Blog-Friedhof
- Das Firefox-Plugin ist sehr gut. PDFs schneller laden auf stanger.org blog
- Bei Robert Basic wieder was interessantes: Geschichte der deutschen BlogosphÀre -> Bringt mich auf eine Idee!
Kleine Google-Ecke:
Das war es diesmal, war nicht viel los, ist Sommer- und Urlaubszeit đ
Mit Seitwert ist eine schnelle und unabhĂ€ngige Bewertung von Webseiten möglich. Die Bewertung wird mit einer Skala von 0 bis 100 ausgegeben, womit ein Vergleich mit mehreren Webseiten möglich ist. Damit sollen RĂŒckschlĂŒsse auf die QualitĂ€t einer Webseite gezogen werden können. Als Grundlage der Bewertung werden bekannte Ranking und Netzwerke herangezogen. Darunter ist die Gewichtung bei Google, Alexa und den sogenannten Social Bookmarks zu erwĂ€hnen. Ob dieses Tool, in einer Ajax-Anwendung verpackt, einen guten Nutzwert hat, mĂŒsste die Praxis zeigen. Wer mehrere Webseiten hintereinander Bewerten lassen will, fĂŒr den ist eine kostenlose Registrierung zu empfehlen. Seitwert will die User-Daten nicht verkaufen, dann könnte man auf die Registrierung mit den persönlichen Daten eigentlich verzichten, oder?
Die Betreiber und Entwickler des neuen Jobportal Yourcha haben eine ausfĂŒhrliche Stellungsnahme zu den Diskussionen in der BlogosphĂ€re veröffentlicht. Yourcha hatte vor einiger Zeit ĂŒber Trigami BlogbeitrĂ€ge in einigen Blogs gekauft. Diese BeitrĂ€ge wurden von Yourcha bezahlt. Der Inhalt war nicht nur positiv und es wurden einigen Dinge an dem neuen Jobportal kritisiert, wozu Yourcha nun Stellung bezieht.
Ein positiver Zug von Yourcha, zu vielen kritisierten Punkten und Fragen von Bloggern in einer Stellungsnahme – Stellung zu nehmen. Es zeigt, dass Yourcha BeitrĂ€ge von Bloggern durchgelesen hat und daraus lernt, was verbessert werden sollte.
Beim Pagerank von Google scheiden sich die Geister. Die einen erheben den Pagerank auf den Olymp und bekommen bei einer Steigerung den liebhabenden Geldblick und fĂŒr andere ist es ein weiteres Tool von Google. FĂŒr weitere Experten wird dieses Ranking völlig ĂŒberschĂ€tzt. Doch, der Pagerank hat seine Existenzberechtigung und wird von vielen fĂŒr die Bewertung von Internetseiten herangezogen. Geld kann man nur indirekt durch Pagerank verdienen. Um so höher der Pagerank, um so höher der Marktwert bei den Werbekunden. In diesem Zusammenhang wird nach dem nĂ€chsten Update des Pagerank gefahndet. Allgemein soll der Pagerank tĂ€glich ein Update erfahren, was stimmt oder nicht. Die Erfahrungen mit dem Pagerank lassen eine RegelmĂ€Ăigkeit von drei bis fĂŒnf Monate zu, dass der Pagerank ein Update erfĂ€hrt. Nach unterschiedlichen Quellen, soll das nĂ€chste Update um den 21. Juli 2007 sein. Andere Quellen voraussagen den 15. Juli und Weitere nennen den 2.August 2007 (hab mal gegoogelt).
Da fĂ€llt mir zufĂ€llig eine neue Idee ein, fĂŒr unsere britischen Freunde. Wie wĂ€r es, wenn ihr auf das nĂ€chste Pagerank-Update wettet?
In meinen Augen abzusehen und halte es fĂŒr richtig. Auf dem Law-Blog berichtet heute Arne Trautmann von der Entscheidung des OLG Frankfurt in Bezug zu offenen WLAN bzw. zu unverschlĂŒsseltem WLAN und dessen Störerhaftung.
Der Beklagte betreibt offen, also ohne besondere technische Sicherung, VerschlĂŒsselung oder die Verwendung von Passwörtern, ein privates WLAN. Unter Nutzung dieses Internetanschlusses war der Song âSommer unseres Lebensâ in der Internet-Tauschbörse eMule zum Download angeboten worden. Der Beklagte war – so jedenfalls seine Behauptung – zum Zeitpunkt des Angebots im Urlaub, sein Rechner ausgeschaltet, das WLAN offensichtlich aber nicht. Wenn jemand den Song unter Nutzung des Internetanschlusses des Beklagten anbot, dann wohl ein Dritter, der âschwarz mitsurfteâ.
Das genĂŒgt dem OLG Frankfurt/Main, um den Beklagten jedenfalls als Störer auf Unterlassung der Verbreitung des MusikstĂŒcks in Anspruch zu nehmen.
Mir fĂ€llt schlagartig dazu Fon ein, dann noch die offenen WLAN in CafĂ©’s, dann die Netze in Unis und auch die offenen WLAN der Telekommunikationsunternehmen. Ich glaube, dieses Thema geht nach Karlsruhe!?!