Komische Preisfehler von 12 Onlineshops

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Preisfehler in Onlineshops sind nicht selten. In der Regel betrifft solch ein Preisfehler nur einen Onlineshop oder auch zwei, weil die Shops auf die gleichen Datenserver zurückgreifen. In dem Fall von einem Acer Notebook für rund 140 bis 150 Euro sind angeblich Preisfehler in 12 Onlineshops angefallen und die Besteller schauen nun in die Röhre – mit der Begründung von Preisfehler.

Komische Preisfehler von 12 OnlineshopsDas deutsche BGB ist doch schön. Demnach kommt ein Kaufvertrag durch zwei Willenserklärungen zustande, praktisch kommen Verkäufer und Käufer überein – ob man nun im Supermarkt geht oder in einen Onlineshop. Der Verkäufer bietet dem Käufer Waren und Produkte zum ausgezeichneten Preis an. Käufer nimmt die Ware aus dem Regal, schiebt den Warenkorb zur Kasse und dann macht er dem Verkäufer das Gebot, das Angebot, zum Angebot das der Verkäufer zu einem Preis von XX gemacht hat, anzunehmen. An dieser Stelle kann der Verkäufer das Angebot, also das Angebot vom Käufer ablehnen und ihm persönlich verneinen, die Ware oder Produkt an den Käufer zu verkaufen. Deswegen muss auch ein Händler nur in handelsüblichen Mengen dem Käufer Waren oder Produkte verkaufen.

Ebenso sind Onlineshop mit ihren AGBs interessant. Im Übertragenen Sinne, steht in den Geschäftsbedingungen, dass der Kaufvertrag erst dann abgeschlossen ist, wenn der Onlineshop die Ware oder Produkte versendet und den Käufer darüber informiert oder die Ware oder Produkte beim Käufer ankommen. Abgesehen davon, ob der Käufer schon finanziell in Vorleistung getreten ist und im voraus bezahlt hat, als Vorkasse, wird überhaupt nicht berücksichtigt. Der Onlineshop kann immer vom Verkauf zurücktreten.

Zurück zum Hauptthema: Wie der Zufall es wollte, war ich letzte Nacht auf der Suche nach einem einfachen Notebook für meinen Vater. Wegen meiner guter Erfahrung von HP, Acer und Asus, hatte ich über die üblichen Preissuchmaschinen einige Modelle mir suchen lassen und dann bei meinen bevorzugenden Onlineshops ebenfalls.

Dumm bei dieser Sache war, dass genau drei meiner bevorzugten Onlineshop das erwähnte Acer Notebook gelistet hatten, sogar mit dem günstigen Preis. Wobei Amazon es auch hatte, aber für 198,88 Euro über einen Dritthändler, den ich nicht kannte.

Ich habe schließlich bei einem Onlinehändler zugeschlagen, ohne über eine Preissuchmaschine zu gehen. Das Acer Notebook war ganz normal, wie jedes andere Notebook auch, gelistet. Eine Bestätigung der Bestellung gab es, was erfahrungsgemäß keine Annahme des Kaufvertrags ist, sie oben.

Gegen Nachmittag teilte mir der Onlineshop freundlicherweise mit, dass es bei meinem Kauf des Acer Notebooks um einen Preisfehler handelt. Deswegen meine wurde meine Bestellung vom Onlineshop storniert. Kann jeder Händler, Verkäufer mit einem Käufer machen, siehe oben.

Die Frechheit an der Begründung ist, dass es sich hierbei um einem Preisfehler handeln soll. Wenn es sich jetzt nur einen einzigen Onlineshop handeln würde, der das Acer Notebook für den günstigen Preis im Angebot hatte, dann würde ich einfach zur Kenntnis nehmen und mir sagen: “So etwas kann ja passieren!”

Die Frechheit in meinem Fall ist, nach meiner Ansicht: Wenn ein Angebot zum günstigen Preis bei 12 Onlineshops gab, kann ich aus meinem Verständnis nicht mehr von einem Preisfehler sprechen. Oder…, werden Preise vom Personal des Händlers nicht kontrolliert? Weiterer Gedanke: Arbeiten die Warenwirtschaftssysteme mittlerweile so automatisch, dass die Systeme die Preise vom Großhändler automatisch kalkulieren? Keine Ahnung, nur sehr komisch und merkwürdig!

Komische Preisfehler von 12 Onlineshops

Zwei Tag vorher auf eBay als Tagesangebot: Ob man auf die Käufer-Kommentare bei diesem eBay-Angebot gespannt sein kann, wenn die Acer Notebooks nicht geliefert werden?

Dazu möchte ich einwerfen, dass der Preis für das Acer Notebook von rund 150 Euro normal sein könnte. Beim Acer Notebook handelt es sich um ein Sondermodell, wie bei Saturn oder Mediamarkt. Dann noch ein Uralt-Prozessor, alter DVD-Brenner und sonst auch nichts, was man heute gerne kaufen will. Quasi ist das Acer Notebook alte Lagerware.

Hinzu kommt ebenfalls, dass einige Hersteller, wie HP und auch Acer, ihre aktuellen Notebook für unter 250, und sogar manchmal knapp rund 200 Euro durch Rückzahlungsprogramme, anbieten oder es letzte Monate gemacht haben. Auch ist Acer in der Vergangenheit dadurch aufgefallen, im europäischen Ausland, Netbooks und Notebooks unter Herstellungspreis zu verkaufen, also Lagerräumung.

Wenn dann noch eBay das Acer Notebook zum günstigen Preis im Angebot hatte, konnte jeder Normaldenkende davon ausgehen, neben der Tatsache der Angebote in 12 verschiedenen Onlineshops, dass das Angebot vom Acer Notebook ernst gemeint war.

Dann versehe ich etwas vom System her nicht: Mein gewählter Onlineshop schreibt von 1200 Bestellungen und 2000 Notebooks. Es wundert mich, aus meinem ersten Berufsleben mit Warenwirtschaftsprogrammen im Zusammenhang von Onlineshops, dass das System nach der verkauften Lagermenge, kein Ausverkauft veröffentlichte? Damit hätte sich der Onlineshop eine Menge an Arbeit erspart.
Bei meiner Bestellung war das Acer Notebook auf Lager mit drei Grünen Punkte.

Zum Abschluss bleibt meine Frage als doofer Kunde: “Wie bitte, erkenne ich nun echte Preisfehler…???”



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Kommentare:

  1. ixiter sagt:

    Hallo,
    ich habe dein Blog in der Blogroll bei nicht-spurlos entdeckt und der Dom im Logo hat mich gleich neugierig gemacht. Als Kölner springt man ja auf sowas an. Dein Blog habe ich gleich gebookmerkt. 🙂

    Zum Thema …

    Sicher ist es ärgerlich, wenn ein Deal so daneben haut. Da freut man sich und dann kommt so ne Rückmeldung. Hat man bereits bezahlt, muss man sich evtl. sogar noch drum kümmern sein Geld zurück zu bekommen.

    Auf der anderen Seite ist es aber auch so, dass man dem Händler nicht zumuten kann Verlustgeschäfte zu machen, nur weil an irgendeiner Stelle ein Tippfehler gemacht wurde. Oder doch?

    Solche Tippfehler sind ja auch die Ausnahme und werden nicht mit Absicht gemacht. Schließlich will der Händler ja dein Vertrauen gewinnen und mit die dir Geschäfte machen. Tritt so ein Fehler auf, ist der Händler gut beraten, wenn er *seinen* Fehler und deinen Ärger erkennt und zum Ausgleich einen Gutschein von 5 oder 10 € anbietet.

    Eine fehlerhafte Preisauszeichnung kann man leider nicht erkennen, außer sie ist offensichtlich. Im Zweifelsfall bleibt einem nichts anderes übrig als vorher nochmal nachzufragen.

    Ich hoffe du hast trotzdem noch ein passendes Notebook zu einem guten realen Preis gefunden.

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