Neufassung zur Bekämpfung der Computerkriminalität

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Heute kritisierte der Bundesrat eine Neufassung der Bundesregierung zur Bekämpfung der Computerkriminalität.

Zuerst denkt man bei Computerkriminalität, es ginge um Spammails, illegale Down- und Uploads und Wirtschaftsspionage von Patenten und Konstruktionspläne. Die neuen Gesetzesvorlage geht so weit, dass einem Vater (Eigentümer) es verbieten würde, das Passwort eines Handys über den Betreiber herauszufinden, was dem Sohn (Besitzer) gehört, da dies eine Vorbereitung einer Straftat wäre. Anderseits, würde sich der Sohn strafbar machen,wenn er sich das von seinen Eltern an einem vermeintlich sicheren Ort verwahrte Passwort für eine nicht jugendfreie Sendungen im Bezahlfernsehen verschafft und sich verbotener Weise eine solche Sendung ansieht.

Auch wäre verboten, die Firmware auf einem gekauften und bezahlten Router zu ändern, was mit einer Sicherheitssperre versehen ist. Darunter würde auch der neue „La Fonera“ der Fon WLan Communitiy fallen, wenn man mit Hilfe eines Lötkolben eine COM-Schnittstelle anlötet, sodass man die Firmware dieses Routers ändern würde. Damit könnte man diesen Router auch für andere Zwecke benutzen.

Auch würde sich jeder normale Computeruser strafbar machen, wenn er seine vertrauten Passwörter ungesichert aufhebt. Man bedenke, nicht jeder schließt seine Passwörter für Emails, Bankgeschäfte usw. in einen Tresor ein. Würde mit den Passwörter “misst” – von anderen Personen – gebaut, hätte sich der eigentliche Besitzer der Passwörter strafbar gemacht, da er die Passwörter ungesichert aufbewahrte.

Dies und weitere Beispiele könnten auf viele Bereiche des alltäglichen Lebens erweitert werden, sodass der unschuldige und der nicht kriminelle Bürger zum kriminellen Bürger wird, nur weil der Gesetzgeber unbedacht und unausgereifte Gesetze plant, verabschiedet und durchsetzt.



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