Wegen Tattoo-Selfies verklagt werden?

Internet, MedienKommentieren

Selfies und Facebook gehören heute einfach zusammen, wie Butter und Brot. Wer nun sein Tattoo bei seinem Selfie im Focus fotografiert, könnte gegen Urheberrechte vom Tätowierer verstoßen, meint ein Anwalt aus Mainz.

Urheberrechte: Wegen Tattoo-Selfies verklagt werden?

Laut Anwalt Karsten Gulden könnten Fotos im Internet vom eigenen Tattoo auf der Haut gegen die Rechte von Bildende Kunst – also Urheberrechte des Tätowierers, verstoßen. Zwar hätte man für das Stechen des Tattos bezahlt, somit auch das Recht am eigenen Tattoo, inklusive das Motiv zu fotografieren und in gedruckter Form zu verbreiten, aber nicht es online zu stellen.

Der erwähnte Anwalt empfiehlt den Trägern von Tattoos, im Vorhinein mit dem Tätowierer darüber schriftlich zu einigen, ob das (künftige) Tattoo auch im Internet veröffentlicht werden darf.



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Kommentare:

  1. Martin sagt:

    Was wäre die Welt ohne Anwälte? Glücklich!

    Ohne selbst ein Tattoo zu tragen, würde ich so ein Vorgehen eines Tätowierers als reichlich lächerlich bezeichnen. Er fertigt im Auftrag seines Kunden und ist sich dessen bewusst, dass sein Werk von der Öffentlichkeit – auch auf Fotos – wahrgenommen wird.

    Hier wird offenbar wieder ein Fall konstruiert, der ähnlich wie die berüchtigten Kochbücher, Hausaufgabenhilfen, Gewerbeverzeichniseinträgen und jüngst den RedTube-Abmahnungen immer nur einem Ziel dient: mit dubiosen Geschäften schnelle Kasse machen wollen.

    Des Anwalts feuchter Traum: jedem Bürger seinen persönlichen Anwalt 24/7 Stunden zur Seite stellen, damit ‘Karl Blöd’ jede Klippe in unserem Rechtssystem umschiffen kann.

  2. Horst Schulte sagt:

    Es gibt da noch härtere Wünsche @Martin. 🙂 Was sind 100 Anwälte auf dem Meeresgrund…. Ein guter Anfang. Oder so.

    Ich lach mich kaputt. Tattoo am Arsch. Dein Arsch gehört mir.

  3. tommimh sagt:

    Ich möchte es mal ganz vorsichtig ausdrücken… jetzt drehen die entgültig ab. Was muß man eigentlich zu sich nehmen, um auf so Ideen zu kommen?

    Am sonsten: Wie Horst… ich leg noch 100 drauf!

  4. Ann-Bettina sagt:

    Hallo Horst,
    Ich habe deine Beitrag erst für Satire gehalten – aber der Anwalt scheint das ja wirklich ernst zu meinen.
    Vielleicht sollte man ein Volksbegehren starten, dass für die nächsten 10 Jahre keine Anwälte mehr ausgebildet und zugelassen werden. Damit würde sich deren Anzahl auf ein erträgliches Maß reduzieren, sie würden auch wieder sinnvolle Arbeit finden und müssten sich nicht mit so einem Mist über Wasser halten.
    Bis dahin stimme ich euch zu und schmeiße auch noch mal 100 hinterher.
    Viele Grüße
    Ann-Bettina

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