Ich habe mal überlegt, ob ich ein Gewerbe anmelden und für die Einnahmen steuern zahlen muss, wenn ich Einkünfte aus Werbung wie Google-AdSense beziehe.
Gute Frage, aber ziehen wir das Thema von hinten auf:
- Einnahmen aus Google Adsense sind keine Einnahmen aus Gewerbebetrieb, sondern sonstige Einkünfte [vgl. §2 (1) 7. EStG] die man bei der Steuererklärung angeben kann, ohne ein Gewerbe anzumelden.
- Voraussetzung dafür ist aber, dass die Einkünfte weniger als 256 Euro im Kalenderjahr [vgl. §22 2. Satz 2 EStG] betragen.
Jetzt kommt die Frage auf, ob die Einkünfte nicht aus einer Liebhaberei resultieren. Die Frage lässt sich nicht durch paar Sätze beantworten. Für Finanzamt A ist es Liebhaberei und für Finanzamt B nicht und bei Finanzamt C ist es wieder anders. Das Problem der Liebhaberei werde ich in einem neuen Beitrag ansprechen, da es nur Thema ist, wenn man die obigen 256 Euro übersteigt.
Anmerkung: Keine rechtsverbindliche Aussage!!!