Amazon muss Schnäppchen zum Cyber Monday länger anbieten, bis zu einem Zeitraum von einem Viertel der Angebotsdauer. Dies entschied das Landgericht Berlin am 1. März 2012, nach einer Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Amazon hatte 2010 beim ersten Cyber Monday in Deutschland Schnäppchen und Angebote nur wenige Sekunden vorrätig.
Der erste Cyper Monday in Deutschland im November 2010 hatte für viel Aufregung im Netz und Blogs gesorgt. Sogar ich selber war betroffen. Deswegen erfreut es mich sehr, dass das Landgericht Berlin eine Klage der Verbraucherzentrale zu Gunsten uns Kunden entschieden hat (Az. 91 O 27/11).
Demnach müssen künftige Angebote und Schnäppchen bei Amazon bei den sogenannten Cyber Monday’s länger vorrätig sein, sodass mehr potenzielle Kunden die Chance haben, das Angebot zu bestellen.
Vor der Entscheidung des Landgerichts in Berlin, hatte Amazon das Verhalten bei Angeboten verändert, in den vergangenen Monaten. Beim zweiten Cyber Monday und den Angeboten über den letzten Jahreswechsel hinweg, waren die Anzahl der Bestände von Anfang an den potenziellen Kunden angezeigt, in Prozentwerten.
Interessant bei der Entscheidung des Landgerichts in Berlin ist es, wie Amazon und andere Online-Händler mit dieser Rechtslage umgehen und umsetzten, bei einem Viertel der Angebotsdauer!