AVM hat mit Hilfe von Anwälten einem Händler den Verkauf von gebrauchten, geflashten Router untersagt. Spezielle Händler vermarkten gebrauchte, geflashte FritzBox massenweise über eigenen Portale oder eBay. Bei vielen Internet-Nutzern sind diese gebrauchten FritzBoxen sehr beliebt.
Grund für die Abmahnung eines Händlers sei der Umstand, dass der Händler die gebrauchten Router, eines Internet-Poviders für Kabelanschlüsse, die angepasste Firmware gegen die originale Firmware von AVM austauscht bzw. flasht – gegen den Willen des Herstellers AVM.
Nach den Informationen, von verschiedenen Newsseiten, hatte ein Händler den gebrauchten Routern die angepasste Provider-Firmware gegen eine originale Firmware ausgetauscht, die für FritzBox’en aus dem freien Handel gedacht sei. AVM ist der Ansicht, dass damit eine unzulässige Produktveränderung vorgenommen würde, die nicht vom Hersteller autorisiert ist. Hintergrund könnte sein, dass die besagten Router mit originaler Firmware bei AVM automatisch Updates holen, wofür diese eigentlich nicht gedacht wären. Hersteller AVM gibt nur Service und Updates für Router mit der eigenen Marke von AVM.
Der abgemahnte Händler verteidigt sein Vorgehen damit, dass die ausrangierten, angepassten Router – ohne die originale Firmware, nur noch Elektroschrott seien. AVM ist ebenso der Ansicht, dass die angepassten Router ein Sicherheitsrisiko darstellen.
Kurzum, eine klare Sicht der Dinge vonseiten AVM – auf der anderen Seite, ein sehr plötzlicher Gedankenwechsel – da, es nicht neu ist, dass man angepasste Provider-Firmware gegen die originale Firmware austauscht – sei es direkt, oder leicht abgewandelt. In Kreisen nennt man das auch “Fritzen” von AVM-Hardware in Kostümen – sei es mit blauem, schwarzen oder weißen Deckel, oder ganz verkleidet, einige Speedport-Router Modelle. Ob man dieses “Fritzen” nun selbst als User macht, oder ein Händler dies durchführt, ist am ENDE egal!
Quellen: golem – heise – computerbase