Das Wertpapiernetzwerk BörseVZ hat StudiVZ verklagt, da das Netzwerk gerne das VZ behalten möchte. Die Klage beruht auf einer Abmahnung von StudiVZ gegen BörseVZ wegen dem VZ im Namen, was die Holtzbrinck-Gruppe gerne für sich in Anspruch nimmt, da es “angeblichen” Verwechslungsgefahr zum Studentenportal gibt. Die Zielgruppen von beiden Portalen bzw. Communitys könnten nicht unterschiedlicher sein. Das große Bekannte hat Studenten und Schüler als Zielgruppe und das Andere eher Börsenmakler und ältere Semester mit entsprechender Finanzkraft.
“Scheinbar geht StudiVZ Ltd. mit einer aus den immer gleichen Textbausteinen zusammengesetzten “Muster”-Abmahnung gegen jeden vor, der die Buchstaben ‘VZ’ für seine Internetdomain verwendet”, so BoerseVZ-Initiator Ralf Müller. “Es habe den Anschein, dass dies ohne Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles geschehe.”
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Bin mal gespannt, wie dieser Namensstreit ausgeht. Ich bin und bleibe bei meiner Meinung, dass VZ keine eingetragene Marke sein darf. Das geht noch bis nach Karlsruhe – habe ich die Befürchtung.