Unitymedia darf Kunden-Router zu Hotspots umwandeln

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UnitiymediaErfolgt für Unitymedia am OLG Köln. Damit darf das Unternehmen die Router seiner Kunden automatisch zu Hotspots umwandeln, indem automatisch das WLAN in den Routern aktiviert wird. Verbraucherschützer hatten in der ersten Instanz recht bekommen, aber Unterlagen jetzt vor dem OLG.

Als Nichtkunde von Unitymedia könnte diese Entscheidung vom Oberlandesgericht Köln (OLG Köln) einem egal sein – ist es aber nicht. Allgemein gibt es Deutschland keinen Router-Zwang mehr, aber die Fritz-Boxen von Unitymedia sind angepasste Geräte, soweit mir bekannt ist. Eine Aktivierung als Hotspot ist deswegen sehr einfach für das Unternehmen, egal ob es den Stromverbrauch der Kunden betrifft.

Soweit ich verstanden habe, muss Unitymedia dafür sorgen, dass Kunden die Funktion “Hotspot für alle Kunden” deaktivieren können. Auch hat das OLG Köln eine Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen, somit ist das Urteil auch nicht rechtskräftig.

Ich bin persönlich über das Urteil verwundert!

via Pressestelle OLG Köln (Link öffnet PDF)



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