Abmahnwelle der GEMA gegen Kindergärten

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Die GEMA mahnt im großen Still Kindergärten in Deutschland ab, weil diese für Kinderlieder keine Gebühren an die GEMA zahlen. Die Anzahl von über 38.000 Kindergärten lässt den Begriff “Abmahnwelle” zu und die Kindergärten und -Kitas für Volkslieder bluten.

Was für die einen die GEZ ist, ist für die anderen die GEMA. Die GEMA kassiert immer, wenn man kommerzielle Musik und Radio öffentlich präsentiert oder laufen lässt. Im Grunde ist es vollkommen nachvollziehbar, dass es die GEMA gibt. Im aktuellen Fall von über 38.000 angeschriebenen Kindergärten und -Kitas hört der Spaß wahrscheinlich nicht auf.

Die GEMA hat sich die Arbeit gemacht und will von jedem dieser Einrichtungen – für Kinder, Geld bekommen und zukünftig auch weiter bekommen. Laut dem Kölner Stadt Anzeiger würden für 500 einfache Kopien eines Kinderliedes künftig 56 Euro, plus Mwst, anfallen. Bei öffentlichen Auftritten, was für Kindergärten normaler Alltag ist, fallen dann noch höhere Gebühren an.

Besonders interessant an dieser Abmahnwelle ist, dass die GEMA von sich aus, nicht auf die Idee gekommen ist, Kindergärten und -Kitas anzuschreiben. Die VG Musikedition hat die GEMA beauftragt, die fehlenden Gebühren einzutreiben, weil es mit den Trägern der Kindereinrichtungen keinen Rahmenvertrag über die Verwertung von Kinderliedern gibt, wie es mit öffentlichen Schulen seit 1990 herrscht.

Mein Tipp für das nächste Weihnachten, sind diese 30 Weihnachtslieder, die Lizenzfrei sind – wobei, darunter sind auch paar Bekannte 😉



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Kommentare:

  1. Thomas sagt:

    Mit einem Wort ausgedrückt – armseelig! Leute die auf solche Ideen kommen sollten echt zum Arzt gehen und sich checken lassen ob noch alles richtig tickt. Zu solchen Dingen fällt einem wirklich nichts mehr ein….

  2. Bätschman sagt:

    Es wird in keiner Quelle das Wort Abmahnung erwähnt. Haben sie dazu andere Quellen? Bis jetzt handelt es sich nur um Anschreiben. Eine Abmahnung ist eine anwaltliche Rechnung. Dies scheint bis jetzt nicht der Fall zu sein.

    mfg Bätschman

  3. Martin sagt:

    Hallo Herr Bätschman, als Journalist und Kollege müsste Ihnen klar sein, wenn ich von “Abmahnwelle” spreche, dann hat es auch seinen Grund.
    Ersteinmal liegt mir das Schreiben in einer Kopie vor. Hinzu kommen meine Erfahrungen mit der GEMA und wenn Sie die Schreiben der GEMA kennen, dann wissen Sie, dass dieses Schreiben nicht das Letzte ist, wenn Sie nicht reagieren. Bei Kindergärten würde bei weitere Verletzung der “Vorsatz” hinzukommen, wie bei Tauschbörsen oder ähnlichen Fällen.

    Das nächste Schreiben der GEMA ist dann vielleicht noch eine Erinnerung. Beim dem folgenden Schreiben, heißt es dann Abmahnung!!!

    Wenn man im Falle von 38.000 Schreiben nicht von “Abmahnung” sprechen will, kann man auch von “Erpressung” sprechen 😉

  4. René sagt:

    Einerseits muss man sagen wenn es die GEMA nicht gäbe würde es die Musik auch nicht so geben wie sie heute ist. Dennoch empfinde ich es als schlimm so etwas durch zu setzten, aber eigentlich war es klar das so etwas kommt, schließlich durchsuchen die Mitarbeiter auch Zeitungen um nach Events und kleinen Partys Ausschau zu halten…

  5. Paul sagt:

    Eine Abmahnung ist eine anwaltliche Rechnung.

    Das ist absolut falsch.

  6. Martin sagt:

    Wikipedia hilft manchmal bei Unklarheiten:

    “Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, ein bestimmte Handlung künftig zu unterlassen oder vorzunehmen. Grundsätzlich sind Abmahnungen für jeden Bereich zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche und in jedem gegenseitigen Vertragsverhältnis einsetzbar. Besondere Bedeutung hat die Abmahnung allerdings im gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere im Wettbewerbsrecht, im Urheberrecht und im Arbeitsrecht.

    Im Wettbewerbsrecht werden 90-95 % aller Verstöße im Abmahnverfahren erledigt. Ursprünglich wurde die Abmahnung als Geschäftsführung ohne Auftrag verstanden, teilweise wurde sie auch als gewohnheitsrechtliches Instrument angesehen. Inzwischen ist die Abmahnung, zum Beispiel in § 12 UWG, auch gesetzlich geregelt. In Österreich spricht man von einer Unterlassungsaufforderung.

    Die Abmahnung ist in Deutschland nach § 314 Abs. 2 BGB ausdrücklich als Voraussetzung für die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund oder für den Rücktritt von einem gegenseitigen Vertrag vorgesehen.”

  7. Gilly sagt:

    Das ist so unglaublich lächerlich :/

  8. Ursula sagt:

    Gibt doch so schon vielerorts zu wenig Kitas und ich glaube nicht das dies der Sache Dienlich ist! Am Ende sind es Geldgeile Bluegel die überall versuchen einen das Geld aus den Taschen zu saugen! 🙁

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