Hans-Christian Ströbele (Grüne) lässt Blogger abmahnen

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Im Netz geht die Nachricht um, dass die Ehefrau von Herrn Christian Ströbele von den Grünen, einen 13 jährigen Jungen angezeigt hat, da dieser die Eheleute Ströbele beim illegalen Baden mit Futterkugeln beworfen hat. Daraufhin lässt Hans-Christian Ströbele ein Blog oder Nachrichtenportal wegen der Veröffentlichung dieser Meldung anwaltlich abmahnen!

Sachlich gesehen: Wenn es stimmt, dass Eheleute Ströbele illegal gebadet haben, ist es schon eine Sache an sich, wenn man dann einer Gruppe pubertierenden Jungs begegnet – jeder kann sich über diese Sachlage sein eigenes Bild denken.

Wenn die Beiden nackig gewesen wären, dann hätte ich als 13 Jähriger mein Smartphone genutzt, und Bilder der Beiden verbreitet – das wäre dann wirklich ein Skandal, den man vielleicht anwaltlich bearbeiten müsste!

Nein, die Jungs waren wahrscheinlich Jungs wie Jungs halt sind – also ärgern sie die Alten eine Runde, wenn diese schon etwas Verbotenes machen…, und bei einem anderen Pärchen in den Zwanziger, hätte die Jungs vielleicht nur zugeschaut…, wenn überhaupt ein Pärchen in den  Zwanziger dort gebadet hätte…?!?

Zurück zur Überschrift: Nun läuft eine Abmahnung gegenein Blog oder Nachrichtenportal – quasi berichten Journalisten über eine Wahrheit einer Person des öffentlichen Lebens, oder habe ich etwa falsch verstanden? Ist Hans-Christian Ströbele nicht eine Personifizierung der Partei der Grünen? Was haben die Grünen noch einmal gerne? Meinungs- und Pressefreiheit? Ach so – nur bei anderen? Wofür gibt es nochmal Regeln und Gesetzte in einem Land?

HINWEIS FÜR DIE ABMAHNWIRTSCHAFT: DIESER BEITRAG IST MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG! ICH KANN NICHT GARANTIEREN, DASS ALLES WAS HIER GESCHRIEBEN UND VERLINKT WURDE, DER REALITÄT UND WAHRHEIT ENTSPRICHT!



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Kommentare:

  1. Jörg Reinholz sagt:

    Der Gag an der Sache ist, dass Ströbele den Anspruch gar nicht gerichtlich durchsetzen kann weil die Darstellung, juristisch gesehen, nur formell und nur unwesentlich unrichtig ist.

    Wenn Herr Ströbele mit seiner Frau zusammen erscheint um die Anzeige zu erstatten, dann muss er gegen sich gelten lassen, dass dies dieses zumindest den Anschein erweckt, dass er mit dem Vorgang nicht nur einverstanden sondern sogar mindestens beteiligt war.

    Die Abmahnung hätte er besser gut gerollt… aber nicht verschickt.

    Hinzu kommt: Dem abmahnenden Anwalt in eigener Sache stehen die Abmahngebühren nicht zu – das habe ich selbst einem Abmahngauner Günter Freiherr Gravenreuth vor den Gerichten sehr geduldig erklärt. Auch der Ströbele hat erst einmal eigene Mittel einzusetzen und so eine Abmahnung rotzt ein halbwegs brauchbarer Jurist in 20 Minuten hin. In 10 Minuten wenn er sie nur diktiert.

    Demnach hat aber auch der Jurist Hans-Christian Ströbele erst einmal eigene Mittel einzusetzen – oder was ist das für ein Jurist, der nicht mal die Abmahnung selbst verfassen kann?

    Was ich machen würde ist dem Ströbele die geforderte Unterlassungserklärung zu geben (ich selbst wahrscheinlich nicht mal das) und mit gleicher Post eine negative Feststellungsklage wegen der Kostenforderung (ich selbst auch wegen des erhobenen Anspruches) anzustrengen.

    Um dann ein paar Monate später mal richtig laut über einen Jurist zu lachen.

  2. Cornelia Holtmann sagt:

    Herrn Ströbeles Eintreten für „law and order“ und „no tolerance“ erfreut. Ich war nicht immer davon überzeugt, dass Herr Ströbele unseren staatlichen Organen ein so unbedingtes, fast schon kindliches Vertrauen entgegenbringt. Aber ich erkenne an: Herr Ströbele hat sich vorbehaltlos für den Gesinnungswandel eines jugendlichen Missetäters eingesetzt. Und dieser Einsatz hat mich eines Besseren belehrt.

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