BGH – Haftung für offene WLAN-Hotspots

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Haftung für offene WLAN-HotspotsViele öffnen ihre WLAN-Netze für die Allgemeinheit. Deswegen ist ein aktuelles Urteil vom BGH interessant. Darin bestätigt der BGH im Grundsatz die Neuregelung der Störerhaftung, aber verunsichert gleichseitig. Eine gesetzliche Neuregelung von 2017 zur Abschaffung der Störerhaftung in den wesentlichen Punkten vom BGA bestätigt.

Künftig können Betreiber von offenen WLAN-Zugängen nicht mehr auf Unterlassung verklagt werden, wenn jemand den offenen Anschluss für illegale Uploads missbraucht. Aber, die Betreiber können dazu verpflichtet werden, die Zugänge zu illegalen Tauschbörsen, mittels Sperrung bestimmter Ports, zu verhindern.

via heise, via Az. I ZR 64/17



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