Vorratsdatenspeicherung, Kripoverband und ein Gestapo 2.0 Vergleich

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Das die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung kommen wird, ist nur eine Frage der Zeit – entweder durch den deutschen Gesetzgeber oder Europa. Die Bezeichnung Stasi 2.0 gilt als Synonym für die Vorratsdatenspeicherung, die das Verfassungsgericht In Karlsruhe gekippt hat.

Als Kommentar zu den Neuen Planen zur Wiedereinführung, ist dem Erotikunternehmer Tobias Huch, der gleichzeitig Mitglied der FDP ist, bei einem lächerlichen Tweet der Vergleich zur Gestapo eingefallen, den Herr Huch dann auch im Tweet als Gestapo 2.0 bezeichnete.

Genau gegen diese Tweet hat der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BdK) nun eine Strafanzeige gegen Herrn Huch gestellt. Weiteres dazu könnt Ihr bei Golem lesen – hab kein Bock, wegen dem BdK auch Probleme zu bekommen.

Okay, der Vergleich ist sicher hart, aber der Begriff Gestapo ist nicht verboten, wie Hakenkreuze oder Anderes aus der dunklen Zeit, der deutschen Geschichte. Darüber hinaus hat es für mich einen faden Beigeschmack, wenn man als Bürger wegen seinem Recht der freien Meinungsäußerung strafrechtlichen Ärger bekommt – besonders von Bdk!



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Kommentare:

  1. Didi sagt:

    Das Recht der freien Meinungsäußerung wird nicht grenzenlos gewährt, siehe Art 2. I GG. Es findet seine Grenze z. B. in § 185 StGB (Beleidigung). Das kann auch gar nicht anders sein.

  2. Didi sagt:

    Richtige Vorschrift, für die Vorstehendes gleichermaßen gilt: Art 5 I GG.

  3. Martin sagt:

    @Didi: Es ist vollständig richtig, dass die freie Meinungsäußerung eingegrenzt ist, wenn Persönlichkeitsrechte von Anderen verletzt werden.

    Nur…, das Maß ist hier für eine Strafanzeige völlig überzogen! Hey, wie oft bin ich schon als Nazi beschimpft worden, weil ich Mitglied der CDU bin – oder als Neo-Hitler-Junge, was das Härteste war, was mir an den Kopf geworfen wurde 🙄

  4. Didi sagt:

    In diesem speziellen Fall wurde tatsächlich mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Natürlich muss eine Meinungsäußerung auch immer im Sachzusammenhang gesehen werden. Zumal hier der Beleidigungstatbestand nicht einschlägig sein dürfte: Siehe meine Stellungnahme.
    Ich erhalte übrigens nie Emails über das Abonnement, obwohl ich meine, entsprechende Häkchen gesetzt zu haben. Den Spamordner habe ich auch geprüft.

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