BGH – Geheimdienste dürfen stille SMS verschicken

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Geheimdienste dürfen stille SMS verschickenNochmals BGH, dieses Mal dürfen Geheimdienste um vermeidlich gesuchte Straftäter einzufangen, geheime bzw. sogenannte “stille SMS” verschicken. Diese Art der Strafverfolgung bzw. des Ausspähens von vermutliche Straftäter hat der BGH bestätigt und somit erlaubt.

Für Menschen, die eine Überwachung egal ist, oder die ihre Daten sowieso nicht schützenswert halten, dürfen jetzt aufhören zu lesen. Wie heise meldet, hat das BGH ein beliebtest Werkzeug von Verfassungsschutz und Bundespolizei für rechts erklärt. Mit dem Werkzeug einer “stillen SMS” dürfen vermeidliche und echte Straftäter verfolgt und geortet werden.

Stille SMS sind in der Praxis SMS-Nachrichten, die an die Mobilgeräte verschickt werden, dort aber nicht angezeigt werden. Dadurch meldet sich das Mobilgerät bei der verbundenen Funkzelle des Providers. Dadurch können Verfassungsschutz und Bundespolizei den ungefähren Standort vom Nutzer eines Mobilgeräts erfassen.

Im letzten Jahr, so heise weiter, verschickte der Verfassungsschutz über 300.000 stille SMS, die Bundespolizei 34.000 und das BKA rund 22.000.

Man kann darüber streiten, ob das ein passendes Werkzeug für die Strafverfolgung ist, aber wenn das alles ohne ein Richter erlaubt ist, besonders im Blickfeld von BKA, dann finde ich es sehr bedenklich, da die Dunkelziffer von unschuldige, vermeidliche Straftäter wahrscheinlich höher ausfällt, als Überführte.



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