Muss ein Bundeswehrsoldat den Befehl verweigern?

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Diese Frage stelle ich mir seit Tagen. Wenn der Bundesverteidigungsminister den Befehl gibt, dass ein gekapertes Flugzeug, was eine Waffe darstellt, abzuschießen sei, muss ein Kampfflugzeugpilot, der ein Soldat der Bundeswehr ist, den Befehl verweigern?

Nach nicht begründbaren Meinungen heißt es, dass die Bundeswehr die einzige Armee der Welt ist, wo Soldaten den Befehl verweigern können, wenn der Befehl nicht mit ihrem Gewissen zu vereinbaren ist. Diese Regelung ist wegen unserer deutschen Vergangenheit eingeführt worden. Dies finde ich persönlich angebracht und mach den Bürger in Uniform eigentlich aus, dass er nicht jeden Befehl ausüben muss, der gegen sein eigenes Gewissen verstößt.

Jetzt kam durch die Diskussion, die der aktuelle Verteidigungsminister Jung, angestoßen hat, mir die Frage auf, was passiert, wenn der Soldat im Kampfflugzeug nicht den Befehl verweigert, sondern diesen ausführt und das Verkehrsflugzeug abschießt.

In dieser Diskussion gab es dann die Meinung, man müsste den Verteidigungsminister für diesen Fall des Mordes anzeigen und Kampfflugzeugpilot – also den Soldaten, auch wegen Mord anzeigen. Grundlage dafür wäre, dass das Grundgesetzt, und das Bundesverfassungsgericht, dem Verteidigungsminister nicht das Recht einräumt, so eine schwerwiegende Entscheidung zu treffen, dass ein gekapertes Kampfflugzeug abzuschießen ist. Fällt der Verteidigungsminister doch die Entscheidung, des Abschusses, hätte er gegen geltendes Recht verstoßen und zusätzlich drohte ihm eine Mordanklage.

Gut, der Minister könnte sich auf den Verteidigungsfall beziehen, und auch dass er seinen Amtseid abgelegt hat – das deutsche Volk vor Gefahren zu schützen oder so ähnlich.

Was macht der arme Pilot nun? Muss er den Befehl verweigern, weil man ihm dann eine Mordanklage an den Hals hängt? Wird nicht die geltende Rechtsprechung angegriffen, dass Soldaten keine Mörder sind? Hey, das sind doch Menschen wie du und ich – nur in Uniform!

Vielleicht ist die Frage naiv, aber wäre schön, wer mir diese Frage beantworten könnte!



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Kommentare:

  1. Andreas sagt:

    Kein Soldat kann einen Befehl verweigern… den Gehorsam vielleicht, aber nicht den Befehl – oder wie will er seinen Vorgesetzten im Vorfeld daran hindern ihn auszusprechen oder aufzuschreiben? Nur so viel zu den Begrifflichkeiten.

    Auch ist es falsch, dass Soldaten keine Mörder sind. Tötet ein Soldat rechtswidrig aus niederen Beweggründen, dann ist er sehr wohl ein Mörder – genau wie jeder andere Bürger auch! Das damalige Urteil hat sich mit der Thematik beschäftigt: Ist die Aussage “Soldaten sind Mörder” eine Beleidigung oder nicht? Es wurde festgestellt, dass es keine Beleidigung ist, da niemand persönlich angesprochen wurde. Auch hier darfst du nicht Äpfel mit Birnen vergleichen wie es so schön heißt.

    Zu deiner eigentlichen Frage… Im Soldatengesetz heißt es eindeutig (§11.2): “Ein Befehl darf nicht befolgt werden, wenn dadurch eine Straftat begangen würde. Befolgt der Untergebene den Befehl trotzdem, so trifft ihn eine Schuld nur, wenn er erkennt oder wenn es nach den ihm bekannten Umständen offensichtlich ist, dass dadurch eine Straftat begangen wird.”

    Erklärt sich also von selbst… mit Gewissensfragen hat das überhaupt nichts zu tun – er darf einen Befehl, der eine Straftat beinhaltet nicht ausführen – Ende der Diskussion!

    Die eigentliche Frage müsste lauten: Ist es nun eine Straftat, oder greift tatsächlich der vom Verteidigungsminister angeführte rechtfertigende Notstand? Diese juristische Feinheit gilt es nun zu klären, um letztendlich Handlungssicherheit zu schaffen! Momentan sieht es wohl so aus, dass der Soldat sich sehr wohl (genau wie der Erteiler der Befehls) strafbar macht, sollte er ihn befolgen.

    Davon mal ganz abgesehen: Kein militärischer Vorgesetzter und auch kein Minister wird diesen Befehl jemals geben, ohne nicht absolute Rechtssicherheit im Hintergrund zu haben. So viel Vertrauen muss und darf der Soldat einfach in seine Führung haben!

  2. stopherl sagt:

    Eine Frage vorab: Bist du bei der Bundeswehr gewesen?

    Deinen Formulierungen nach zu urteilen denke ich eher nicht.

    Und grundsätzlich: Jeder Befehl ist zu befolgen! Das ist auch in der BW so. Die militärische Rangfolge ist die Grundlage einer jeden Armee und dazu gehört das befolgen von Befehlen. Ein Nichtbefolgen zieht sehr harte Strafen nach sich.

    In der Regel sind auch Befehle zu befolgen, die offensichtlich gegen die Befehlsgewalt des Vorgesetzten verstoßen. Erst im Nachhinein kann eine Beschwerde eingelegt werden.

    In einem Fall von Flugzeugen und Kampfflugzeugen ist dies natürlich etwas kritisch. Aber von einer Sache können wir ausgehen: Wenn der Befehl zum Abschuss kommt, wird er auch befolgt!

    Wir sind hier nicht in Hollywood und es ist utopisch, dass einer einzelne Person zumal ein Pilot dies zu Entscheiden hat. Ganz abgesehen von der Tatsache, dass er nicht neben dem Steuern des Jets noch eine derartige Sache bearbeiten kann.

    Befehl kommt. Koordinaten. Feuer. Feierabend.

    Was die Politik daraus macht ist deren Sache. Der Pilot macht nur seinen Job.

  3. Andreas sagt:

    @Stopherl:
    Du grenzt Deine Aussage “Jeder Befehl ist zu befolgen!” Schon durch das Wort grundsätzlich ein. Die Ausnahme bestätigt die Regel. Sicherlich hast Du Recht mit: “Die militärische Rangfolge ist die Grundlage einer jeden Armee und dazu gehört das befolgen von Befehlen”. Jedoch gibt es eindeutige juristische Regelungen, die hier greifen. Und einem Gericht ist diese Grundlage jeder Armee nun einmal ziemlich egal – das Gericht richtet (sich) nur nach geltendem Recht. Damit ist Deine Aussage “jeder” Befehl ist zu befolgen falsch.

    Darüber hinaus solltest Du vielleicht noch einmal genau in den §22 Wehrstrafgesetz (WStG) schauen… in diesem konkreten Fall ist davon auszugehen, dass der Pilot den Befehl nicht befolgen darf, da er davon ausgehen muss, dass er nach derzeitigem Stand der Rechtssprechung eine Straftat beinhaltet. Am Rande sei hier noch angemerkt, dass diese Straftat dann kein Mord wäre, wie im Artikel steht, weil niedere Beweggründe fehlen… Selbst wenn er sich irren sollte und der Befehl wäre rechtskräftig und beinhaltet bei genauerer Prüfung im Nachhinein doch keine Straftat, so greift dann der erwähnte §22 WStG, welcher den Irrtum über die Verbindlichkeit eines Befehls regelt. Und da steht nirgends, dass er erst gehorchen muss und sich erst im Nachhinein Beschweren darf…

    Dein “erst gehorchen – dann fragen” ist zwar schön und gut und dem Gefüge der Armee sicherlich auch zuträglich, basiert jedoch auf keinerlei rechtlicher Grundlage. Was Du vermutlich ansprichst ist der Passus aus §11.1 SG wo es heißt, dass die irrige Annahme ein Befehl würde gegen die Menschenwürde verstoßen oder nicht zu dienstlichen Zwecken erteilt, den Soldaten nicht von seiner Verantwortung zum Gehorsam entbinden.

    Aber noch einmal – das ist §11.1 SG – das ist der Abschnitt über “muss” nicht befolgen. §11.2 SG ist deswegen extra noch einmal gesondert aufgeführt, weil deutlich zwischen “muss nicht” und “darf nicht” unterschieden wird. Und in &11.2 SG gibt es diese Einschränkung nicht… Sorry, ich will hier nicht den Klugscheißer raushängen lassen, aber gerade in solchen (juristischen) Fragen sollte man sich entweder ganz genau erkundigen, nachlesen, oder zumindest die Begrifflichkeiten deutlich von einander unterscheiden.

    Desweiteren sei angemerkt, dass “Handeln auf Befehl” (§5 WStG) kein Schuld- Strafausschließungsgrund ist, sofern (und das ist momentan der Fall) davon auszugehen ist, dass der Befehl tatsächlich eine Straftat beinhaltet.

    Meine Meinung also weiterhin: Sowohl Vorgesetzter, als auch Untergebener begehen eine Straftat, sollten sie nach momentaner Rechtssprechung ein Passagierflugzeug abschießen.

    Dennoch bin ich mir ebenso sicher, dass kein Vorgesetzter der Bundeswehr einen solch schwerwiegend rechtswidrigen Befehl erteilen würde! Falls der Befehl gegeben werden sollte, dann gebe ich Dir Recht, dass er wohl auch ausgeführt würde… aber nicht nur, weil keine Zeit zum Abwegen da ist, sondern viel mehr, weil der Pilot darauf vertraut und darauf vertrauen kann und darf, dass seine Vorgesetzten alle Maßnahmen abgewogen und alle rechtlichen Prüfungen durchlaufen haben. Genau wie die Armee auf der von Dir angesprochenen Gehorsamspflicht basiert, basiert sie auch auf den Pflichten des Vorgesetzten keine rechtswidrigen Befehle zu erteilen. Und eben aus diesem Grund kann jeder Soldat bei einer solch schwerwiegenden Entscheidung darauf vertrauen, dass der ihm erteilte Befehl rechtskräftig und zu befolgen ist!

    Oder andersrum – wie ich oben schon schreibe – der Befehl wird nicht gegeben werden, solange auch nur die geringsten Zweifel an seiner Rechtswidrigkeit bestehen. Im Grunde erübrigt sich hier jegliche weitere Diskussion – sollen die Fachleute und Juristen das klären… wir können uns ganz sicher sein – und so viel Vertrauen habe ich in die Vorgesetzten der Bundeswehr und die gewählten Vertreter unsere Volkes – kein Passagierflugzeug wird von einem deutschen Piloten abgeschossen, bevor diese Fragen nicht geklärt sind.

  4. Andreas sagt:

    Und wenn ich schon dabei bin… die Aussage im Artikel: “dass die Bundeswehr die einzige Armee der Welt ist, wo Soldaten den Befehl verweigern können, wenn der Befehl nicht mit ihrem Gewissen zu vereinbaren ist” ist natürlich auch Quatsch…

  5. cit sagt:

    Jetzt mal im ernst.
    die rechtliche frage ausser acht.

    Aus welchem Grund auch immer, ist bekannt gewurden das ein vollbesetztes Zivilflugzeug als Waffe eingesetzt werden soll.
    Ziel ist kein Stadion oder Hochhaus, sondern ein Kernkraftwerk, Staudamm oder oder ähnliches.
    Wenn das Flugzeug dort einschlägt, wären unvorhersehbare Umweltschäden und je nach Lage Millionen von Menschen unmittelbar bedroht.

    Klar man kann kein Menschenleben gegen ein anderes abwiegen, auch ist kein Mensch mehr wert als ein anderer.
    Aber sollte der Abschussbefehl kommen ( was meiner Meinung in einem solchen Fall die einzige Möglichkeit wäre ) und der ausführende Pilot vor Gericht gestellt werden,
    würde er sicherlich mit keiner allzuhohen STrafe rechnen müssen.

    Sicherlich hat er mit der Zerstörung des Flugzeuges hunderte Menschen ‘getötet’.
    Jedoch hat er eventuell Millionen vor dem Tod bewahrt.
    Es ist sicherlich Auslegungssache ob er eventuell Nothilfe/erweiterte Selbstverteidigung geleistet hat, da die Bevölkerung zu keiner Zeit in der Lage war sich selbst zu Schützen.

    Die Aufgabe der Bundeswehr ist des die Deutsche Bevölkerrung zu schützen.
    Wenn ein Flugzeug als Waffe eingesetzt wird, wäre es eventuell sogar möglich den Verteidigungsfall auszurufen, da dies ein direkten Angriff auf die Bundesrepublik darstellen würde.

    sry, sicherlich ist es nicht einfach darüber zu Urteilen.
    bzw zu sagen, niemals schießen, bzw immer sofort abschießen.

    das zeitfenster in dem so eine entscheidung getroffen werden kann ist äußert eng,
    die ‘abfangstaffeln’ befinden sich in nord und süd deutschland.
    wenn als zb über den ruhrgebiet oder anderen ballungszentren ein flugzeug entführt wird, ist es überhaupt fraglich ob dieses überhaupt rechtzeitig erreicht werden könnte.

    vielmehr sollte an technischen lösungen gearbeitet werden, um das flugzeug eventuell extern zu steuern oder ähnliches

  6. Heinrich sagt:

    Erstmal Danke an euch drei! Jetzt habe ich mehr Hintergrundwissen, wie sich ein Bundeswehrsoldat zu verhalten hat bzw. könnte. Hoffen wir mal, dass unser Minister nie so eine Entscheidung treffen muss.

    Die Frage von dir stopherl, kann ich mit nein beantworten. Ich war nicht bei der Bundeswehr und habe auch nicht verweigert. Nach der Musterung haben sie mich vergessen – sozusagen.

    Wieso ich die Titel-Frage gestellt habe, hat nicht nur den Grund, dass ich nicht bei der Bundeswehr selber war – sonst hätte ich mir wahrscheinlich die Frage selbst beantworten können – Nein, mir kamen Zweifel auf, wie einige Bundestagsabgeordnete behauten könnten, dass ein Bundeswehrsoldat in die Gefahr eines Mordprozesses kommen kann, wenn er seine Pflicht und seinen Befehle ausüben muss. Ich habe viel Respekt vor unseren Soldaten, die ihren Kopf für Entscheidungen der Regierung und Parlaments herhalten müssen.
    Mich regt es sehr auf, dass einige in diesem Parlament ihre Meinungen – ohne Hintergrundwissen – äußern, besonders in einer solchen bedeuteten Situation. Es kann selbstverständlich sein, dass ich diese ganze Sache etwas überbewerte, aber ich frage lieber vorher, bevor ich meine Meinung preis gebe.

  7. stopherl sagt:

    @ Andreas

    Ehrlich gesagt habe ich mich mit meinen Aussagen auf keinen Paragraphen bezogen. Ich kenne nämlich weder das WStgB noch das SG. Ich habe mich lediglich an meine Zeit beim Bund zurück erinnert und da war mir so etwas in Erinnerung.

    Deine Aussage “aber gerade in solchen (juristischen) Fragen” und das darauffolgende Gelaber sind total überflüssig. Denn in meinen Augen sind das keine juristischen, sondern militärische Fragen. Wir sind doch hier nicht im Kindergarten!

    Und ich wiederhole: Ein Befehl muss befolgt werden! Basta.

    Es mag sicherlich Ausnahmen geben, beispielsweise sollte man einen Schiessbefehl auf unser Staatsoberhaupt eher nicht befolgen. Keine Frage.
    Aber der Abschuss eines Passagierflugzeugs muss erfolgen.

    In dieser ganzen Diskussion sollte man einfach die Paragraphendudelei außen vor lassen ud bedenken, dass der Schutz der deutschen Bevölkerung und des deutschen Staates absoluten Vorang hat.

    Glaubst du im Ernst, dass ein Flugzeug ungehindert in die Frankfurter City knallen darf? Am besten wird das ganze noch weltweit im Fernsehen übertragen. “Meine Damen und Herren, in wenigen Minuten ist mit dem Einschlag zu rechnen. Es werden schätzungsweise 5.000 Menschen ihr Leben verlieren…Bleiben sie dran, nach einer kurzen Werbepause sind wir wieder live dabei.”

    So würde das wohl aussehen, wenn kein Abschussbefehl erfolgen würde.

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