Das Bundesverfassungsgericht hat die Rundfunkbeitragspflicht, somit die Rundfunkgebühren, für im Wesentlichen verfassungsmäßig erklärt, wie erwartet. Für Unternehmen bleibt es ebenso wie es war.
Außer eine Kleinigkeit muss abgeändert werden, für Personen mit mehreren Wohnungen muss der Gesetzgeber eine Regelung finden.
Im Grundsatz bleibt es bei der Regelung, jeder muss in Deutschland Rundfunkgebühren bezahlen, der einen Wohnsitz inländisch hat. Regelungen für Wohngemeinschaften und Familien werden nicht verändert, diese müssen nur einmal die monatlichen Gebühren zahlen. Ebenso Einzelpersonen mit einer Wohnung. Außer, wer nachweislich mehrerer Wohnsitze bzw. Wohnungen aktiv bewohnt braucht künftig nur einmal Rundfunkgebühren bezahlen. Hierbei sei der Gesetzgeber gefordert, eine Regelung zu finden, so das Bundesverfassungsgericht.
Für Unternehmen ändert sich auch nichts. Hier hatte eine Autovermietung geklagt und muss weiterhin pro Auto und Standort weiterhin Rundfunkgebühren zahlen.
via Az. 1 BvR 1675/16 u.a.