Das Online-Geschäft von Apple, mit den viele Einschränkungen für Kunden und die Film- und Musikindustrie, wird von dem us-amerikanischen Justizministerium untersucht. Damit soll ein Kartellverfahren gegen Apple eingleitet werden.

US-amerikanischen Justizministerium untersucht Apples Geschäfte auf dem Markt für Musik und Film
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Google hat seine Umsatzaufteilung von AdSense im Internet veröffentlicht. Zum ersten Mal, bekommt man damit einen Einblick, wie groß der Umsatzanteil ist, den Publisher für Anzeigen im Durchschnitt erhalten. Nach den Zahlen von Google bekommt der Publisher 68% der Einnahmen bei den Klick auf seiner Webseite und 51% bei der Suche.
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Webhosting inklusive Top-Level Domains zu fairen Preisen ab 0,99 Euro
Wer WordPress einsetzt als Blogger, brauch einen eigenen Hoster. Webhosting-Angebote sollte man deswegen vergleichen, in Leistung und Preis. Ideal für Einsteiger sind Angebote mit Domain im Bereich von 1 bis 2 Euros im Monat, mit aus- reichend Speicherplatz und inklusivem Traffic.
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Rapidshare haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen
Einen wichtigen juristischen Sieg konnte Rapidshare in den USA erreichen. Im Rechtsstreit mit Herausgeber eines Online-Erotikmagazins konnte Rapidshare nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass Nutzer des File-Server-Dienstes illegale und urhebergeschütztes Material hochladen und damit zum Download anbieten.
Das Erotikmagazin Perfect 10 hatte im Rahmen einer Urheberrechtsklage gegen Rapidshare beantragt, dem Sharehoster weitere Urheberrechtsverletzungen mittels einer strafbewehrten Einstweiligen Verfügung zu untersagen.
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Die Milch wird sauer. Microsoft wirbt auf seinen Webseiten für Australien, dass die Internet-Nutzer ihren geliebten Internet Explorer 6 gegen den neuen, sicheren Internet Explorer 8 austauschen sollten. Dabei wirbt Microsoft mit dem Vergleich von vergammelter Milch.

Microsoft vergleicht die Haltbarkeit des Internet Explorer 6 Browser in einer Werbe-Kampagne mit der von Milch
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Microsoft zahlt mal wieder. Microsoft hat den Patentstreit mit VirnetX außergerichtlich beigelegt, und darf die beanstandeten Patente (VPN-Technologien) nun weiternutzen, als Nutzungsrecht. Dafür hat Microsoft 200 Mio. US-Dollar bezahlen müssen, umgerechten ca. 150 Euro (je nach aktuellen Kurs) und ist damit wieder einmal mit blauen Augen davon gekommen.
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