Der US-Hoster und Domainregistrar GoDaddy startet sein Angebot auf Deutsch. Ende 2016 hatte GoDaddy noch den Konkurrenten die Host Europe Group für 1,7 Milliarden Euro übernommen. Alle Produkte für den deutschsprachigen Markt werden in im Rechenzentrum von GoDaddy in Amsterdam gehostet. Die übernommenen Marken Host Europe und Domainfactory werden weiterhin in Köln und Straßburg die Rechenzentren betreiben.
Unitymedia darf Kunden-Router zu Hotspots umwandeln
03.02.2018Meinungen, Mobile / Tablet, WirtschaftErfolgt für Unitymedia am OLG Köln. Damit darf das Unternehmen die Router seiner Kunden automatisch zu Hotspots umwandeln, indem automatisch das WLAN in den Routern aktiviert wird. Verbraucherschützer hatten in der ersten Instanz recht bekommen, aber Unterlagen jetzt vor dem OLG.
Schlechte Zeiten für Nutzer von Microsoft Windows 7. Microsoft hat sich dazu entschieden, dass das künftige Office 2019 ein Windows 10 als Betriebssystem verlangt. Im Blickpunkt hat Microsoft nicht den Privat-Anwender, sondern Unternehmen. In Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen sind heute System mit Windows 7 in der Überzahl.
Einst gehörte PayPal zu eBay. Nach der Aufspaltung von eBay und PayPal hatte PayPal mehr Möglichkeiten auf dem Markt von Bezahldiensten. Jetzt macht eBay bekannt, dass die Zusammenarbeit mit PayPal in der Zukunfst beendet wird und sich das Aktionshaus einen neuen Partner für die Abwicklung von Transaktionen – hier das Bezahlen zwischen Käufer und Verkäufer, gefunden hat.
Microsoft Classic IntelliMouse, etwas Retro schadet nicht
18.01.2018Computer / Hardware, Shopping, WindowsEs gab Zeiten, da musste es eine Computer-Maus von Microsoft sein – eine IntelliMouse. Ab heute kann man eine Neuauflage – Microsoft Classic IntelliMouse, mit aktueller verbauter Technik, in Online-Shops bestellen. Wenn, man rund 40 Euro dafür ausgeben möchte.
Tippfehler-Werbung bei Google – Amazon, Birkenstock, einstweilige Verfügung
08.01.2018Shopping, WirtschaftKurze Überschrift, Birkenstock hat beim Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen Amazon erlangt, in der dem Online-Händler es untersagt sei, mit Hilfe von Tippfehler-Werbung auf Google, Werbung für andere und ähnliche Produkte zu schalten.